Elternzeit

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Nein, das geht *leider* NICHT.
Die einmal genommene Elternzeit kann nicht "nur für den Mutterschutz/die Geburt" unterbrochen werden.
WENN du bereits jetzt arbeitest (in der Elternzeit), dann darfst du die Elternzeit vorzeitig beenden (mit Datum des beginnenden Mutterschutzes). Diese Monate kannst du *NICHT* nach dem Mutterschutz hintendran hängen, da man die Elternzeit eben nicht unterbrechen kann. Verschieben kannst du weiterhin nur (die letzten) 12 Monate, das werden auch durch Verrenkungen nicht mehr.
Auch bei Zwillingen ist das genauso, sonst könnte man ja folgende Rechnung anstelleln:
1. Kind Elternzeit bis vollendetes drittes Lebensjahr (= 3 Jahre),
2. Kind letzte 12 Monate auf viertes Lebensjahr verschieben (=1 Jahr), insgesamt 4 Jahre Elternzeit genommen.
Der Sinn der Elternzeit ist aber nunmal, die Kinder mindestens in den ersten zwei Lebensjahren vollständig betreuen zu können, seit neuestem mit der Verschiebung. Da Zwillinge eben gleichzeitig altern, rechtfertigt sich eine Verdopplung der Zeit nicht (mit welchem Recht auch? Sind Zwillinge oder Drillinge stärker auf die Mutter angewiesen im vierten Lebensjahr als andere Kinder?). Genauso mit normalen Geschwistern: nur, weil ein weiteres Kind auf die Welt kommt, hört das ältere Geschwister ja nicht auf zu altern.

Nachtrag: wenn man in der Elternzeit GAR NICHT arbeitet, schließt sich eine vorzeitige Beendigung zum Beginn des Mutterschutzes aus. Grund: Man bekommt ja Mutterschaftsgeld, WEIL man durch das Beschäftigungsverbot nicht arbeiten DARF und dieses ausgeglichen werden soll. SOWIESO nicht zu arbeiten, aber dann zu sagen: "im Mutterschutz hätt ich ja gewollt, aber nicht gedurft, also her mit den Kröten" soll damit ausgeschlossen werden.

Nebenbei:
Man muß sich ja in den ersten zwei Jahren festlegen, wie man's haben will. Das bedeutet aber NICHT, daß man zwei Jahre EZ nehmen muß. Man kann bis zu viermal wechseln, also z. B.:
1.-6. Lebensmonat nimmt Papa alleine, 7.-12. ist Mama dran, 13.-18. Monat wieder Papa, 19.-24. Monat Mama. Beide Elternteile sind also wechselseitig mal im Erziehungsurlaub, aber nicht in zusammenhängender Zeit.
(Mein AG wollte mir erklären, ich könne nur zwei Jahre nehmen oder gar nichts - aber nicht das erste Jahr EZ und das zweite Jahr beenden.)

Alle Unklarheiten beseitigt?

Gruß,
Buchstabensalat
 
T

Tati

Und man darf gemeinsam die Elternzeit nehmen. :jaja: (Woher dann das Geld kommt, steht dann auf einem ganz anderen Blatt. Eine Möglichkeit wäre: beide Elternteile sind in Erziehungsurlaub und arbeiten ihre 30 Stunden, die erlaubt sind.)

Michl hat seine Elternzeit vorzeitig beendet.
Er hatte bis März 2004 "gebucht", und seine Arbeit wollte ihn aber schon September/Oktober 2003 zurückhaben.
So machten wir aus, dass er zum 1. November 2003 wieder arbeiten geht, sprich, er beendete seine Elternzeit 4 Monate früher.
Das ging bei uns persönlich so, weil ich ab Dezember in Mutterschutz bin und dann Elternzeit für das dritte Kind nehme. Und für den November hatten wir meine Eltern als Unterstützung für die Kinder.
Und nun ist er zusammen mit dem Prsonalbüro dabei, zu beantragen, dass er diese 4 Monate später irgendwann nehmen darf.


Die einmal genommene Elternzeit kann nicht "nur für den Mutterschutz/die Geburt" unterbrochen werden.
Dann geht das, weil er und ich zwei verschiedene Personen sind.?

WENN du bereits jetzt arbeitest (in der Elternzeit), dann darfst du die Elternzeit vorzeitig beenden (mit Datum des beginnenden Mutterschutzes).
Er durfte aber vorzeitig beenden, obwohl er nicht in der Elternzeit gearbeitet hat.

Diese Monate kannst du *NICHT* nach dem Mutterschutz hintendran hängen, da man die Elternzeit eben nicht unterbrechen kann.
Michl will sie 4 Monate dann dranhängen, wenn seine 2 Jahre für das dritte Kind beendet sind (Ich nehme das 1. Jahr, er das 2. und 3.).

Das mit den Zwillingen ist einleuchtend! :idee:

wenn man in der Elternzeit GAR NICHT arbeitet, schließt sich eine vorzeitige Beendigung zum Beginn des Mutterschutzes aus.
Das bezieht sich dann nur auf den Beenigungsgrund "Mutterschutz"?
Und da ein Mann ja keinen Mutterschutz bekommt, geht es bei ihm trotzdem, oder?


Michl hat immer nur "kurzfristig" Elternzeit "gebucht". Und hat dann zwei Mal die Elternzeit verlängert.
Er musste sich auch nicht für zwei oder drei Jahre festlegen.
Man muss sich halt nur an die Antragsfristen von 8 Wochen halten.


Gruß Tati
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Tati hat gesagt.:
Und man darf gemeinsam die Elternzeit nehmen. :jaja: (Woher dann das Geld kommt, steht dann auf einem ganz anderen Blatt. Eine Möglichkeit wäre: beide Elternteile sind in Erziehungsurlaub und arbeiten ihre 30 Stunden, die erlaubt sind.)
Genau. Hab ich aber mal als bekannt vorausgesetzt.
Michl hat seine Elternzeit vorzeitig beendet.
..., er beendete seine Elternzeit 4 Monate früher.
Das ging bei uns persönlich so, weil ich ab Dezember in Mutterschutz bin und dann Elternzeit für das dritte Kind nehme....
Die einmal genommene Elternzeit kann nicht "nur für den Mutterschutz/die Geburt" unterbrochen werden.
Dann geht das, weil er und ich zwei verschiedene Personen sind.?
a) wurde nicht unterbrochen, sondern beendet.
b) wollte ihn seine Firma ja wiederhaben - da kann man dann schon von ausgehen, daß der Arbeitgeber einverstanden ist. Solange man sich einigt, ist die gesetzliche Regelung eher uninteressant. Wo kein Kläger, da kein Richter.
WENN du bereits jetzt arbeitest (in der Elternzeit), dann darfst du die Elternzeit vorzeitig beenden (mit Datum des beginnenden Mutterschutzes).
Er durfte aber vorzeitig beenden, obwohl er nicht in der Elternzeit gearbeitet hat.
Siehe oben. Und siehe Begründung - es geht um das "Abzocken" von Mutterschaftsgeld.
Diese Monate kannst du *NICHT* nach dem Mutterschutz hintendran hängen, da man die Elternzeit eben nicht unterbrechen kann.
Michl will sie 4 Monate dann dranhängen, wenn seine 2 Jahre für das dritte Kind beendet sind (Ich nehme das 1. Jahr, er das 2. und 3.).
In der Konstellation, und wenn euer Arbeitgeber einverstanden ist, wird das wohl gehen. Ich nehme an, diese 4 Monate gehören zu den "12 letzten" Monaten?
...
wenn man in der Elternzeit GAR NICHT arbeitet, schließt sich eine vorzeitige Beendigung zum Beginn des Mutterschutzes aus.
Das bezieht sich dann nur auf den Beenigungsgrund "Mutterschutz"?
Und da ein Mann ja keinen Mutterschutz bekommt, geht es bei ihm trotzdem, oder?
Chenau. Der springende Punkt ist und bleibt das Beschäftigungsverbot im Mutterschutz. Ein Arbeitgeber soll auf diese Weise nicht gezwungen werden, zahlen zu müssen.
Michl hat immer nur "kurzfristig" Elternzeit "gebucht". Und hat dann zwei Mal die Elternzeit verlängert.
Er musste sich auch nicht für zwei oder drei Jahre festlegen.
Man muss sich halt nur an die Antragsfristen von 8 Wochen halten.
Gruß Tati
Dann ist das wohl die Kulanz seines Arbeitgebers. Wie gesagt, die gesetzlichen Regelungen sind halt vor allem, wenn man sich NICHT einig wird, interessant.

Gruß,
Buchstabensalat
 
T

Tati

Vielen lieben Dank! :rose:

Der Witz ist ja an der Sache, dass sich das Personalbüro nicht so recht auskennt. Sie verlassen sich schon darauf, was Michl ihnen vorschlägt, denn dieses neue Gesetz gilt ja seit dem 1.1.2001 und Lara wurde am 10.3.2001 geboren. Somit hat das Personalbüro keinerlei Erfahrung mit dem neuen Gesetz.
Und anscheinend war er auch der 1. Mann in dieser wirklich sehr großen Firma, der Elternteit genommen hatte, denn "sie mussten erst prüfen, ob das rechtlich in Ordnung geht, wenn er Elternzeit nimmt". Ich lachte nur, Bundesgesetz ist Bundesgesetz, da dürfen sie ruhig "prüfen". :-D Und Somit ging sein 1. Antrag damals problemlos durch (musste ja auch).

Und als sein Chef ihn wiederhaben wollte, meinte Michl zu ihm, dasss er sich dann für ihn um die Verkürzung kümmern solle. Hat er dann auch wohl gemacht. :jaja:



Und diese 4 Monate sind die letzten 4 Monate im 3. Lebensjahr Laras. :jaja:
Somit darf er sie später nehmen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Und das muss schriftlich vor dem 3. Geburtstag von beiden Seiten festgehalten werden.
Aber ich sehe kein Problem darin, dass sich das Personalbüro darin quer stellen sollte, weil sie sich darin bestimmt wieder nicht auskennen (es kann quasi niemanden geben, der soetwas zuvor schon einmal beantragt hat) und weil sie sich dann schon an dem Gesetzestext orientieren.


Danke dir nochmals.
Lieben Gruß Tati
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Das Gleiche bei mir. Bin zwar kein Mann, war aber wohl die erste, die die Möglichkeiten des Gesetzes *wirklich* ausschöpfen wollte. Alle anderen blieben einfach brav im Mutterschutz... Deshalb hab ich mich auch so schlau gemacht.
Ich denke, die "doppelte" Zeit kannst du wirklich nur ausnutzen, wenn du mit deinem Mann "gemeinsame Sache" machst.

Gruß,
Buchstabensalat
 
T

Tati

Und das werden wir sicherlich nicht tun, denn ich verdiene mehr als er und bin dennoch zeitlich gesehen mehr zu Hause als er. Meine Arbeit zu Hause kann ich mir einteilen, wie ich will. Meistens dann, wenn die Kinder schlafen.

Boah, dann gehören wir beide ja mal wieder zu Pionieren in dieser Hinsicht.

Das war auch witzig: Anfang des Jahres 2001 musste ich sogar staatliche Stellen davon in Kenntnis setzen, dass es ab dem 1.1. eine Gesetzesänderung gab. :eek:

Danke dir, dass du dich so schlau gemacht hast, ich vermute mal, dass von diesem Wissen, das du hier jetzt auch gepostet hast, noch viele in Zukunft profitieren können.


Lieben Gruß Tati
 
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