AW: Ehrlichkeit währt am Längsten ?
Nun ganz so einfach ist es nicht:
wenn Ihr aussagt, dass Ihr nicht gefahren seid, dann müsst Ihr angeben, wer dann zu diesem fraglichen Zeitpunkt mit dem Auto mit Eurem Kennzeichen unterwegs war - und wenn da keiner ist, dann kann keiner angegeben werden. Solche Aussagen in einem Verfahren werden natürlich geprüft - und die Ausrede, das Auto sei unerlaubt benutzt worden, ist nicht wirklich klug, denn dann müsste es eine polizeiliche Anzeige deswegen geben. Und dann wird man ein "Alibi" haben müssen, dass man genau in diesem Moment nicht mit diesem Auto unterwegs gewesen sein kann - und dann ist das "lügen" nicht mehr so einfach bzw. gefährlich.
Da "mein" Auto eine zeitlang aufs Geschäft angemeldet war, ging das genau so vonstatten : das Geschäft verwies auf mich, und ich bekam dann die Busse .
Aber ein schlechtes Gewissen musst Du deswegen nicht haben:
Du hast einen Fehler gemacht, Du wirst eine gewisse Zeit dafür gradestehen müssen - aber jetzt hast Du den Führerschein und alles Recht der Welt, mit dem Auto zu fahren.
Liebe Grüsse, Jacqueline
5MädelHaus hat gesagt.:Aber das was unser Anwalt gesagt hat, gibt mir sehr zu denken, wie "einfach" es ist, von einem Verbrechen los zu kommen. Wer weiss, wer alles solche Tricks anwendet, und das finde ich gegenüber Leuten nicht einmal zu schnel, gefahren sind nicht gerade Fair.
Rachel
Nun ganz so einfach ist es nicht:
wenn Ihr aussagt, dass Ihr nicht gefahren seid, dann müsst Ihr angeben, wer dann zu diesem fraglichen Zeitpunkt mit dem Auto mit Eurem Kennzeichen unterwegs war - und wenn da keiner ist, dann kann keiner angegeben werden. Solche Aussagen in einem Verfahren werden natürlich geprüft - und die Ausrede, das Auto sei unerlaubt benutzt worden, ist nicht wirklich klug, denn dann müsste es eine polizeiliche Anzeige deswegen geben. Und dann wird man ein "Alibi" haben müssen, dass man genau in diesem Moment nicht mit diesem Auto unterwegs gewesen sein kann - und dann ist das "lügen" nicht mehr so einfach bzw. gefährlich.
Da "mein" Auto eine zeitlang aufs Geschäft angemeldet war, ging das genau so vonstatten : das Geschäft verwies auf mich, und ich bekam dann die Busse .
Aber ein schlechtes Gewissen musst Du deswegen nicht haben:
Du hast einen Fehler gemacht, Du wirst eine gewisse Zeit dafür gradestehen müssen - aber jetzt hast Du den Führerschein und alles Recht der Welt, mit dem Auto zu fahren.
Liebe Grüsse, Jacqueline