CDU/Elterngeld nun durch, oder was!?

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NimueVerdandi

AW: CDU/Elterngeld nun durch, oder was!?

Ich auch! Obwoh ich gern mehr als nur ein Kind hätte, aber das ist sicher ein schöner Anfang! Und weil ich das Kind gut kenne und Nimue auch schon wird es sicher ein sehr schöner Sommer für uns drei!


Silke
 
N

NimueVerdandi

AW: CDU/Elterngeld nun durch, oder was!?

Ach Du und ich frage gern noch mal in unserem Amt nach, wenn Du das gern möchtest. Aber ich bin mir doch ziemlich sicher. Zumal ja alle Kosten von mir getragen werden, zusätzlich Strom, Wasser Abwasser Versicherung usw.

Silke
 

Lapislazuli

Steinchen
AW: CDU/Elterngeld nun durch, oder was!?

Hm, bist du dir ganz sicher, dass du nicht mehr als ein Kind aufnehmen darfst? Wer hat dir das gesagt (zumal die Begehung ja noch gar nicht war :???: )

Aber wir sollten uns woanders weiterunterhalten, wir schreddern grad den Thread - was für ein Vorbild bin ich doch :heilisch:

L.
 

janniksmamie

Gehört zum Inventar
AW: CDU/Elterngeld nun durch, oder was!?

Lilienfrau hat gesagt.:
Hallo Heike,

das stimmt aber so nicht ganz, oder? Die Betreuungskosten hättest Du in jedem Fall nicht zahlen müssen (s.o. - bei Geringverdienern zahlt das Jugendamt zB eine Tagesmutter, Kita-Beiträge fallen bis zu einem gewissen Verdienst auch nicht an). Und die Fahrkosten hättest Du geltend machen können, die wären Dir auch erstattet worden.

Davon abgesehen geht es doch bei den "Minijobs" auch darum, überhaupt wieder ins Berufsleben Einstieg zu finden, daraus kann ja durchaus mal was mehr werden (bzw ist es sicher einfacher, mit so einem Job sich weiter zu bewerben als wenn man gar nix macht?!)

Liebe Grüße

Alex

Leider zahlt das Jugendamt bei uns keine TaMu und Plätze für unter drei jährige gibts bei uns kaum.

Wir wohnen in einer kleinen Stadt, wo Minijobs auch nicht gerade vorhanden sind, also hätte ich nach Hannover fahren müssen und die Fahrtkosten hätte ich nicht komplett wieder bekommen.

Allerdings liegt bei mir der Fall auch ein bissi anders, denn ich habe ja meinen "alten" Job noch, ich musste nur ein Jahr überbrücken und von daher musste ich bei den Voraussetzungen nicht lange überlegen doch noch zuhause zu bleiben. Jetzt im Februar fange ich mit meinem alten Job wieder an, da gabs für mich gar keine frage :jaja: (allerdings bin ich auch so "blöd" und habe mit meinem Erbe die letzten zwei Monate leben finanziert, obwohl ich wahrscheinlich gar nicht über die freigrenze gekommen wäre.)

LG
Heike
 

Glace

nächtliche Muse
AW: CDU/Elterngeld nun durch, oder was!?

NimueVerdandi hat gesagt.:
Ach ja Katja, ich bin deshalb eingeschweift, weil ich Aussagen von für Schmidt noch im Ohr hatte (ehem.Familienministerin) dass die "richtigen" Eltern zu wenig Kinder bekommen. Sie hätte gern mehr Kinder von Akademikern usw.

8O na das is ja mal n Ding, ich bin sprachlos. Demnächst bekommen dann alle Geringverdiener die Pille aufgezwungen oder wie *kopschüttel*
Die Aussage kannt ich nicht. Das Erklährt einiges


FriMa hat gesagt.:
OT: Ich fände es super, wenn sich einige von uns, möglichst aus völlig verschiedenen Verhältnissen, mal mit Fr. van der Leyen an einen Tisch setzen würden und diskutieren, was denn nun wie gerecht wäre und wie das umzusetzen ist. :) Das wäre echte Beratung, mitten aus dem Leben gegriffen. Die tatsächlichen Berater sind ja viel zu weit weg von den Problemen und sehen nicht die Fallstricke in den Einzelfällen.


GENAU DAS sollten sie bei so vielen sachen machen, die Politiker sind leider immer zu fern vom Realen Leben. Die wissen nicht wie es ist mit ihren Gesetzen Leben zu müßen, wie sollen sie auch. Nur das versteh ich auch nie, wieso setzen die sich nicht mal mit Betroffenen an einen Tisch....




LG Katja
 

Kathi

Dino
AW: CDU/Elterngeld nun durch, oder was!?

Lilienfrau hat gesagt.:
Vor allem die Regelung, dass Kinderbetreuungskosten ab 1000 Euro im Jahr von der Steuer absetzbar sind. Das ist schön für die gut verdienenden, die sich eine teure Betreuung leisten können, schade aber für die gering verdienenden, die den Kindergartenbeitrag zB damit nicht absetzen können.

Stimmt nicht ganz. Im Moment ist dies so geregelt:

Für Kinder unter 14 Jahren können erwerbstätige Eltern nachgewiesene Kinderbetreuungskosten absetzen, soweit sie den Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1.548 Euro übersteigen. Außerdem ist dieser Abzugsbetrag auf 1.500 Euro begrenzt.

(Nachzulesen unter: http://www.steuerbar.de/zeige_seite.php?artikelid=15&collectionname=Steuertipps&altback=/aktuell)

Da ist die neue Regelung auf alle Fälle besser und es betrifft mehr Eltern, die dei Betreuungskosten steuerlich geltend machen können.
 
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