Hallo Gretel,
also das Gesetz sagt ja, das die Elternzeit am 3. Geburtstag des Kindes endet. Der AG hat eine sogenannte "Sorgfaltspflicht". Das heißt er hat sich zu informieren, wann Du wieder arbeiten mußt, und hat Dich auf evtl. Fehler aufmerksam zu machen. Tut er das nicht, und vertraut Dir, hat er, rein rechtlich, Pech gehabt. Er MUSS Dich wieder nehmen. Wenn Du es 3 Monate vorher angibst, theoretisch auch in Teilzeit. Aber da kommt es auf die Firmengröße an. Bei über 15 Angestellten muß er nachweisen, das er wirtschaftliche Schäden hätte, wenn er Dich in Teilzeit anstellen würde.
Du wärst nach der Elternzeit, wenn Du nicht arbeitest weder Kranken- noch Rentenversichert. Kündigen kann Dein AG Dich erst nach Ablauf der Elternzeit mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Er muß Dich in der Kündigungsfrist beschäftigen, oder Dich bezahlt freistellen.
Soweit das rechtliche.
Aber wenn Du gleich mit dem "Holzhammer" aufwartest, leidet natürlich Dein Arbeitsklima. Also ich würde auch das Gespräch suchen, in dem aber sehr deutlich machen, das ich meine Rechte kenne.
LG