brauche hilfe! erziehungszeit falsch beantragt

G

gretel

ich brauch mal ein paar ideen.
hatte ja schon mal nach der genauen erziehungszeit gefragt. uns ist da echt was durch die lappen gegangen. :-? und nun sitz ich die ganze zeit da und überlege, wie ich vorgehe.

folgendes problem:
ich hatte ursprünglich eine kürzere erziehungszeit beantragt, dann aber keinen kiga-platz bekommen und halbtags lehnte der AG auch ab. musste also verlängern auf die maximalzeit 3 jahre. AG stimmte auch zu.

dabei ist uns aber ein formeller fehler unterlaufen: wir haben die ursprüngliche zeit für die wochen nach der geburt dazu gerechnet, weil wir einfach nur noch in erinnerung hatten, dass die erziehungszeit für die mutter erst nach den wochen anfängt und 3 jahre beträgt.

bedeutet nun also: 8 wochen länger als möglich. er endet ja am 3.geburtstag des kindes. der AG kennt sich auch nicht aus und hat es nicht gemerkt. und die kk hat eine kopie bekommen, aber auch nichts dazu gesagt.

wie geh ich jetzt am besten vor? den AG anschreiben, dass uns ein fehler unterlaufen ist? dass ich eher wieder anfangen muss? um einverständnis bitten o. muss er mir das ohnehin geben, weil gesetze gegenüber persönlichen vereinbarungen mehr wiegen?

weiß jemand, ob er ablehnen kann? (er hat 2 halbtagsstellen befristet für die zeit in and. bereichen vergeben. was ich aber offiziell nicht weiß. aber klar, er budgetiert das ja auch.)

wie sähe es für mich krankenversicherungstechnisch aus, wenn er ablehnt? ich bin ja gesetzl. krankenversichert während der gesetzl. erziehungszeit. aber die endet eben 8 wochen vorher. und dann?

ihr seht, ich bin in einer zwickmühle. sowas blödes aber auch.
da mein AG ohnehin nicht sehr mütterfreundlich ist, will ich erst besser bescheid wissen, was ich für rechte/pflichten habe, ehe ich jetzt noch mal einen fehler mache.
 
W

würmchen

Hallo,
bei uns wurde das so gerechnet: z.B. Dein muckel ist am 25.12.02 geboren, also fängt die Elternzeit am 26.12.02 an und endet am 26.12.05!
Du müsstest Ihm doch einfach sagen können das die alte Berechnung falsch war und das die Elternzeit tatsächlich am 26.12.05 endet.
Sonst fällt mir noch ein dass es doch auch Infobroschüren (generel über die Elternzeit) gibt .Vielleicht findest du dort noch Infos! Die Lagen bei uns immer im Bürgerbüro/Rathaus aus .
Grüsse
Conny
P.S. und ablehnen kann er doch bestimmt nicht, da es doch alles gesetztlich geregelt ist.
 
S

Sonne3121

Hallo,


meine Elternzeit endet am 20.08.2005, am 21.08.2005 muss ich theoretisch wieder anfangen (exakt am 3. Geburstag des Kindes, Magnus ist am 21.08.2002 geboren). Du kannst aber auch mit deinem AG etwas anderes vereinbaren. Der Krankenversicherungsschutz geht bis max. 4 Wochen NACH Elternzeitende, bei uns also 18.09.2005, aber nur, wenn Aussicht auf Beschäftigung innerhalb dieser Zeit besteht. Das hat mir zumindest meine KK so gesagt. Erkundige dich bei deiner KK. Und die BfA hat mir (wegen Rentenanspruch) gesagt, dass mir pro Kind 3 Jahre angerechnet werden, also 6 Jahre insgesamt. Egal in welchem Abstand die Kinder geboren werden.

So wie ich das verstehe, sind die 8 Wochen, die du länger eingeplant hast, nicht mit KK-Schutz versehen. Aber ruf einfach an und frag nach. Und dein AG kann sich vielleicht auf 4 Wochen später einstellen.

LG Nele
 
G

gretel

danke. würmchen und mama yan: ich weiß ja mittlerweile, dass die elternzeit am geburtstag meines sohnes endet. da ist dann auch der arbeitsbeginn (würmchen: nicht erst am nächsten tag ;-) ). das hatte ich hier auch schon mal gefragt. leider hilft da die broschüre wohl auch nicht wirklich weiter.:-?

nele: interessant wird es mit diesen 4 wochen. da hätte ich also schon mal das 1.problem.

nun ist also wirklich fraglich, ob der gesetzestext unsere individuelle vereinbarung hinfällig macht. mir geht es auch nicht darum, länger zu hause zu bleiben.
wenn die elternzeit am geburtstag endet, dann ist es eben so.
nur kann mir mein AG jetzt im nachhinein das verweigern, weil wir ja eine anderslautende vereinbarung haben? (wenn sie auch aus unkenntnis heraus zustande kam?)

so ein mist aber auch.:-?
 

MamaYan

Dauerschnullerer
ohne dir den mut nehmen zu wollen, ich hab jetzt mal in meine vereinbarung mit dem AG (öffentl. dienst) gesehen und da steht, dass er sein einverständnis nicht geben muss, egal ob verkürzung oder verlängerung...
:verdutz:


lg,
 

MamaYan

Dauerschnullerer
ich denk doch aber, dass er sich nicht wirklich querstellen kann, wenn er selbst weiß, dass dies aus unkenntnis passiert is??? ja isses denn ein unmensch???

lg und ganz viel glück schonmal vorab...
 
G

gretel

ja, das weiß ich auch. das ist ja das blöde. bei der verlängerung hatte ich schon schiss. hat er GsD gemacht.

aber wie ist es eben mit gesetzl. grundlagen? alles, was er nicht verlängern o. verkürzen will, dürfte sich doch auf das gesetz beziehen bzw. darauf beruhen, worin die elternzeit festgeschrieben wurde. und nicht über die zeit hinaus. er scheint das gesetz auch nicht zu kennen (im günstigsten falle) o. mich absichtl. nicht darauf hingewiesen zu haben. (im ungünstigsten falle)

hebelt dieses gesetz dann also die regelung aus?
eigentlich heisst es ja, dass ich nach ende der gesetzl. elternzeit wieder beginnen muss. wenn ich das nicht tue....
 
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