brauche hilfe! erziehungszeit falsch beantragt

MamaYan

Dauerschnullerer
hmm, na ich weiß nicht (oder ich verstehe jetzt, nache nem gläschen wein alles verkehrt), aber wenn die eltenzeit zu ende ist und du dann kein arbeitsverhältnis mehr aufnimmst, biste doch eigentlich arbeitslos?

oder hab ich was falsch verstanden? dann nicht sauer sein .-)


lg,
 
G

gretel

:p

ne, bin nicht sauer.
genau: ich will wieder arbeiten. meine elternzeit ist am tag X gesetzl. zu ende. wir haben unwissend Z vereinbart. das liegt aber später als X. ich würde auch zu X erscheinen. was ist aber, wenn der AG sich jetzt auf die vereinbarung beruft? darf er das? was passiert mir dann? sollte ich ihn schnellstmöglich darauf hinweisen, dass wir was falsches vereinbart haben?
was ist, wenn er dann ablehnt?
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
Spontan würde ich sagen: rede mit ihm.

Er sollte dir keine Schuld geben, da er es auch nicht wußte.

Wegen des Termins: frage einfach Krankenkasse und Arbeitsamt oder ruf die hotline des Familienministeriums an (Tel.: 01888-555-0) oder frag ne Gewerkschaft (?).

:winke:
 
G

gretel

danke conny.

letzteres fällt aus wegen is nich. :-?
das andere werd ich machen. vielleicht mach ich mir ja auch unnötig gedanken. hoffentlich.
 

turtleblue

Geburtstagsfeenhelferin
Hallo Gretel,
ich würde sagen, da die Elternzeit nur 3 JAhre geht, und Euch allen ein Fehler unterlaufen ist sollte es eigentlich keine Probleme geben, das zu berichtigen.
 

Nechbet

Gehört zum Inventar
Hallo Gretel,

also das Gesetz sagt ja, das die Elternzeit am 3. Geburtstag des Kindes endet. Der AG hat eine sogenannte "Sorgfaltspflicht". Das heißt er hat sich zu informieren, wann Du wieder arbeiten mußt, und hat Dich auf evtl. Fehler aufmerksam zu machen. Tut er das nicht, und vertraut Dir, hat er, rein rechtlich, Pech gehabt. Er MUSS Dich wieder nehmen. Wenn Du es 3 Monate vorher angibst, theoretisch auch in Teilzeit. Aber da kommt es auf die Firmengröße an. Bei über 15 Angestellten muß er nachweisen, das er wirtschaftliche Schäden hätte, wenn er Dich in Teilzeit anstellen würde.
Du wärst nach der Elternzeit, wenn Du nicht arbeitest weder Kranken- noch Rentenversichert. Kündigen kann Dein AG Dich erst nach Ablauf der Elternzeit mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Er muß Dich in der Kündigungsfrist beschäftigen, oder Dich bezahlt freistellen.

Soweit das rechtliche.

Aber wenn Du gleich mit dem "Holzhammer" aufwartest, leidet natürlich Dein Arbeitsklima. Also ich würde auch das Gespräch suchen, in dem aber sehr deutlich machen, das ich meine Rechte kenne.

LG
:winke:
 
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