An diejenigen, die halbtags arbeiten

Wieviel verdient ihr Brutto in einem kaufmännischen Beruf bei Halbstagsanstellung

  • 400-500 €

    Abstimmungen: 1 6,3%
  • 500-600 €

    Abstimmungen: 2 12,5%
  • 600-700 €

    Abstimmungen: 2 12,5%
  • 700-800 €

    Abstimmungen: 2 12,5%
  • mehr als oben steht

    Abstimmungen: 8 50,0%
  • weniger als oben steht

    Abstimmungen: 1 6,3%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    16
  • Umfrage geschlossen .

Su

Das Luder
AW: An diejenigen, die halbtags arbeiten

Faktor natürlich bei beiden und das heißt halt das Dein Faktor 0,9 ist mit dem gerechnet wird
 

Su

Das Luder
AW: An diejenigen, die halbtags arbeiten

So, jetzt habe ich eine super Erklärung gefunden:

Faktorverfahren bei Steuerklasse IV

Formel:
Voraussichtliche Jahreseinkommensteuer beider Ehegatten (Splittingtabelle)
Summe der Jahreslohnsteuer beider Ehegatten in der Steuerklasse IV
Ergebnis ist ein Faktor mit drei Nachkommastellen, der kleiner als 1 ist. Das Finanzamt ermittelt diesen Faktor und trägt ihn in die Lohnsteuerkarte ein. Multipliziert man die ermittelte Steuer aus der Lohnsteuertabelle jeden Monat mit diesem Faktor, kommt man der tatsächlich am Ende des Jahres zu ermittelnden Steuer sehr nahe.
Beispiel:
Ein Ehepartner hat ein Jahresbruttoeinkommen von 50.000,00 EUR. Aus der Tabelle (Lohnsteuerklasse IV) ergibt sich ein Steuerbetrag von 10.185,00 EUR.
Der andere Partner hat ein Jahresbruttoeinkommen von 30.000,00 EUR. Aus der Tabelle (Lohnsteuer-klasse IV) ergibt sich ein Steuerbetrag von 1.749,96 EUR.
Schaut man in die Splittingtabelle (Zusammenveranlagung bei Ehepartnern), würde der wahrscheinliche Steuerbetrag für beide zusammen (Bruttoeinkommen 80.000,00 EUR) 11.070,00 EUR betragen.
Eingesetzt in die Formel:
11.070,00 EUR
11.934,96 EUR = 0,927
Würde jetzt bei z. B. bei einem Ehepartner bei einem Monatsgehalt von 4.167,00 EUR die Lohnsteuer-tabelle eine Steuervorauszahlung von 848,75 EUR vorgeben, würden ihm tatsächlich nur 848,75 x 0,927 = 786,79 EUR Steuern abgezogen.
In den Lohnsteuerkarten von den Eheleuten hätte das Finanzamt jetzt folgenden Steuerklassenvermerk eingetragen: IV/0,927.
 
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