zu schnell gefahren :-(

Pluto

Schokoladine
Rachel da kommt wahrscheinlich noch ein verfahren auf dich zu.

Sch.....

wird zimmlich teuer.

Sag mal wegen Führerschein da würde ich mal noch warten evtl. 1Monat. Aber zuerst warten. Kann auf nur Verfahren und hohe Busse geben.

Ich drück die Daumen.

Nadja u. Michael die ein Verfahren bekommen haben weil der Kinderwagen aus der Dachbox herausgefallen war auf der Autobahn. Und ich glaube 360 .- zahlen musten.
 
5

5MädelHaus

Ich möchte einfach nochmals klarstellen, dass ich keine Raserin bin. Es ist das erste Mal in 15 Jahren dass ich zu schnell fahre, ich fahre normalerweise immer zu langsam.

Nein ich bin nicht stolz drauf, und ich bin auch erstmal erschrocken als der Brief kam.

Trotzdem ärgert es mich.

Liebe Grüsse

Rachel
 
J

Jea

Sowas ist auch ärgerlich. Grad, wenn es ne Ausnahme ist und mann sonst vorschriftsmäßig fährt.

Ich gehöre ja auch zu den überaus vorschriftsmäßigen Fahrern.

Einmal hat mein Vater mich auf der Arbeit angerufen, dass Javan die Treppe runtergestürzt sei und er vorsichtshalber mit ihm ins Ki-KH fährt.

Da wurden schreckliche Erinnerungen in mir wach und ich bin wie ne Verrückte ins Auto und mit fast 200 über die Autobahn gerast. Ich wollte nur noch zu meinem Kind.

Tja und dabei habe ich dann das Schild " 80-wegen Lämrschutz" übersehen und bin geblizt wurden.

Abzgl. der Toleranz hatte ich 103 km/h zuviel drauf.

Der Führerschein war erstmal weg und reichlich teuer wurde es auch, dazu noch Punkte in Flensburg.

Seitdem stelle ich IMMMER die Cruise-Control an.

Lg,
Jea
 

Lisa

Harmoniesuchtel
rachel? inner- oder ausserorts? ausserorts ist hier im wallis der ausweis ab 31 zuviel weg. und wenn mann 39 zuviel fährt, wird 6 als toleranz abgezogen und mit 33 zuviel hat man einen monat den ausweis weg und ein bussgeld von fr. 700.-- am hals (DAS hat mich mehr geschockt).

bei 25 glaub ich nicht, dass der ausweis schon weg ist, vielleicht innerorts ? natürlich ist das kantonal verschieden, aber 6 monate glaub ich ehrlich nicht, da war noch was im spiel, hier man ja beim erstfall mit alkohol NUR 3 monate ausweis weg....

du wohnst im kanton aargau, oder? findest du da nix bei google?

mach dir nicht zuviele sorgen, ich glaub nicht, dass du den schein solange weghaben wirst.

lg

lisa
 
G

gretel

ich glaube, alle, die meinen, ihnen könnte das nicht passieren, wird es irgendwann auch mal erwischen.....

ich fahre jetzt schon sooooolange. und meckere sofort bei meinem mann, wenn der mal etwas zu schnell ist. aber... siehe unten.

rachel, nicht ärgern. manches passiert und ich glaube dir, wenn du schreibst, dass du sonst nicht rast.

warte erst mal ab. und vielleicht kannst du fahrverbot (falls notwendig) auch in zeiten legen, wo ihr urlaub habt und du nicht sooo drauf angewiesen bist.

viele grüße von einer, die es auch mal in einer 30 er zone erwischt hat.
beim 1.mal einfach das schild nicht gesehen und gedacht, vorschriftsmäßig gelten 50 km/h (da war ich noch drunter) und
1x auch sonst handschaltungsfahrerin im automatik sitzend und genau wie du genau das unterschätzt habend.
 

Lisa

Harmoniesuchtel
ja noch was: mein mann hatte das erste mal einen ausweisentzug und er konnte den zeitraum frei wählen, er hat dann auch den ferienmonat gewählt, so dass er auf der arbeit keine probleme hatte..

sowas ist oft schneller passiert als man denkt (auf der seite www.ag.ch unter kantonspolizei findest du den bussenkatalog)
 

Lisa

Harmoniesuchtel
Im Erstfall gilt:

Überschreitung Innerorts

bis 15 km/h - Administrativmassnahme: keine
von 16 - 20 km/h - Administrativmassnahme: Verwarnung (gem. Art. 16a SVG)
von 21 - 24 km/h - Administrativmassnahme: Entzug von mindestens einem Monat (gem. Art. 16b SVG)
ab 25 km/h - Administrativmassnahme: Entzug von mindestens drei Monaten (gem. Art. 16c SVG)

Überschreitung Ausserorts (inkl. Autostrasse)

bis 20 km/h - Administrativmassnahme: keine
von 21 - 25 km/h - Administrativmassnahme: Verwarnung (gem. Art. 16a SVG)
von 26 - 29 km/h - Administrativmassnahme: Entzug von mindestens einem Monat (gem. Art. 16b SVG)
ab 30 km/h - Administrativmassnahme: Entzug von mindestens drei Monaten (gem. Art. 16c SVG)

Überschreitung Autobahn

bis 25 km/h - Administrativmassnahme: keine
von 26 - 30 km/h - Administrativmassnahme: Verwarnung (gem. Art. 16a SVG)
von 31 - 34 km/h - Administrativmassnahme: Entzug von mindestens einem Monat (gem. Art. 16b SVG)
ab 35 km/h - Administrativmassnahme: Entzug von mindestens drei Monaten (gem. Art. 16c SVG)

Im Wiederholungsfall muss mit deutlich längeren Entzugsdauern gerechnet werden.


quelle strassenverkehrsamt zürich, wird das als innerorts gewertet, bist du den ausweis drei monate lang los.... ausser das 25 ist vor toleranzabzug, dann hast du schwein gehabt...

lg

lisa
 
Oben