Sabine
Gehört zum Inventar

Also: wir wollen uns nächste Woche wieder ein Haus anschaun. In diesem Haus ist eine vermietete Einliegerwohnung. Mieter wollen wir aber nicht, da wir den Keller haben wollen und ich möchte mir da
gerne u.a ein kleines Büro und Lager einrichten. Jetzt gibt es ja den Spruch, kauf bricht miete nicht, oder s.ä. :???:
was kann ich denn da als Kündigungsgrund angeben?
Achja: was ich bis jetzt von Eigenbedarf gelesen hab, da muß ich den genauen Grund angeben, sprich, wer und warum als nächster in die Wohnung ziehen soll. Das wäre ja nicht so.
Habe aber auch das hier gefunden:
Quelle:RewirpowerEinliegerwohnung/Zweifamilienhaus
Wohnen Mieter und Vermieter „unter einem Dach”, zum Beispiel in einem Zweifamilienhaus oder hat der Mieter eine Einliegerwohnung im Haus des Vermieters angemietet, dann hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Er kann das Mietverhältnis kündigen, ohne sich auf einen der im Gesetz genannten Kündigungsgründe berufen zu müssen, wie zum Beispiel Eigenbedarf. In diesem Fall muss er aber eine um drei Monate längere Kündigungsfrist einhalten. Bei einer Wohndauer des Mieters bis zu fünf Jahren ist die Kündigungsfrist dann nicht drei sondern sechs Monate. Bei einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist neun statt sechs Monate und bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten statt neun Monaten einhalten.