Wer weiß was über das Beschäftigungsverbot für die Arbeit

A

abraxi

hallo,

bis jetzt immer noch keine nachricht von dem drachen. vielleicht ist ihr feuer ja schon ín kalten rauch übergegangen.

leider kann ich mir kein anwalt leisten und ich habe leider auch keine rechtschutzversicherung. werde aber bald mal eine abschließen.

wie gesagt. ich werde einfach abwarten müßen was passiert und werde mich dann noch mal mit meienem fa auseinander setzen. ich habe sehr großes vertrauen in ihn und er ist einfach super.

ich halte euch auf jeden fall auf dem laufenden sobald ich irgend etwas neues weiß.
trotzdem ein dickes dankeschön an euch. :bravo:
 
M

Mama

Wegen den Kosten rufe mal den Anwalt an und frage nach..wenn das Einkommen zu gering ist und man keinen Bezahlen kann ...keine eine Prozesskostenbeihilfe gestellt werden und die übernimmt dann der Staat..

Rufe mal beim Anwalt an und frage nach wie das geregelt werden kann
Auskunft dadrueber kann Dir auch die Sekretärin geben

viel Glück
Yvonne
 
A

abraxi

hallöchen,

danke für den tip. habe auch schon den anwalt angerufen, aber der meinte das es in solch einem fall keine prozesskostenbeihilfe gibt.
die gäbe es nur wenn man wegen eines verbrechens beschuldigt wird und das das ganze dann ein fall fürs arbeitsgericht ist. ich werde bis zum zehnten warten müßen um zu sehen ob sie mein geld zahlt.
 

Tamara

Prinzessin
abraxi hat gesagt.:
hallöchen,

danke für den tip. habe auch schon den anwalt angerufen, aber der meinte das es in solch einem fall keine prozesskostenbeihilfe gibt.
die gäbe es nur wenn man wegen eines verbrechens beschuldigt wird und das das ganze dann ein fall fürs arbeitsgericht ist. ich werde bis zum zehnten warten müßen um zu sehen ob sie mein geld zahlt.
also da irrt sich der anwalt aber gewaltig. ich habe für meinen prozess volle prozesskostenbeihilfe bekommen :jaja:
 
M

MagicMoments

Hallo Tami,

bei mir wär es das gleiche gewesen - ich hätte NIX, aber auch rein gar nix als Prozesskostenhilfe bekommen!

Selbst bei einer Rechtschutzversicherung ist es nicht sicher, dass du auch ausgerechnet bei einem bestimmten fall etwas bekommst....war bei uns auch schon so. Die reden sich dann irgendwie raus....
Drum hab ich eine für wirklich alles (die aber wiederrrum bestimmte Vertragsrächte ausschliesst) :eek:
 

Tamara

Prinzessin
MagicMoments hat gesagt.:
Hallo Tami,

bei mir wär es das gleiche gewesen - ich hätte NIX, aber auch rein gar nix als Prozesskostenhilfe bekommen!

Selbst bei einer Rechtschutzversicherung ist es nicht sicher, dass du auch ausgerechnet bei einem bestimmten fall etwas bekommst....war bei uns auch schon so. Die reden sich dann irgendwie raus....
Drum hab ich eine für wirklich alles (die aber wiederrrum bestimmte Vertragsrächte ausschliesst) :eek:
Das verstehe ich nicht :???: Die Anträge kann doch jeder ausfüllen und bei Gericht vorlegen (so hab ich das gemacht) und dann wird danach entschieden was man als Einkommen hat. Also wir nagen nicht am Hungertuch, aber haben die volle Beihilfe bekommen und ich brauche nichts zurückzahlen. Die Gesetze gelten doch in ganz Deutschland :???:
Ratlose Grüße
Tami70
 
M

Mama

Es ist ja auch Einkommensabhängig ...

Am besten Mal bei einem anderen Anwalt anrufen und mal nachfragen
denn die Prozesskostenbeihilfe steht ja allen zu die selbst sich keinen Anwalt leisten können

Sonst ist die Rechtschutzversicherung noch eine Möglichkeit was man machen kann .....wenn damit Prozesse abgedeckt sind

Meine Freundin hat auch diese Pozesskostenhilfe in so einen Fall bekommen ..daher kann ich es nicht so recht nachvollziehen

Yvonne
 
A

abraxi

hallo,


also, ich habe versucht mich im internet sarüber schlau zu machen, aber leider ohne großen erfolg. dann habe ich mal einen anderen anwalt angerufen und den gefragt und der meinte das wir zuviel verdienen um beihilfe zu bekommen. es wird mir mein volles gehalt und mario seins angerechnet. was wir alles bezahlen müßen uns somit noch am ende übrig ist, zählt nicht. die gehen nur nach dem brutto einkommen.

ich werde einfach warten müßen was am tehnten des monats passiert.
:-?
 
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