P
primavera
Hallo Alexandra,
rechtlich hätten Deine Eltern die Flaschen nur zahlen müssen wenn ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann.
Im Ergebnis ist es zwar immer eine Einzelfallfrage (vom Gericht zu klären), aber ich denke bei einem noch nicht mal zweijährigen Kind kommt es darauf an, ob sie im Kindersitz des Einkaufswagens saß oder nicht. Wenn sie im Kindersitz saß verlangt kein Gericht dass Du "jede Sekunde" Dein Kind im Auge hast. Es kann also sein, dass es, während Du eine Packung aus dem Regal holst, eine andere erwischt und runterschmeißt. Manche Supermärkte sind ja auch so eng gebaut dass die Kinder überall rankommen.
An der Kasse das Gleiche: vom "gewöhnlichen Ablauf her" (um es mal juristisch geschwollen auszudrücken) mußt Du als Mutter/Vater die Teile auf das Band legen und kannst nicht "alle Hände" am Kind haben.
Somit mußt Du auch nix zahlen wenn was runtergewischt wird. Wenn eine Kassiererin was anderes meint würde ich es darauf ankommen lassen- soll sie bzw. der Laden doch auf Schadensersatz klagen...
Anders ist es allerdings wenn Deine Kleine frei im Supermarkt gelaufen ist- auch an der Kasse. Da muß die Begleitperson vom Alter Deines Kindes her damit rechnen dass sie Dinge ausräumt an der Kasse "mithelfen" will/rumhampelt und etwas kaputt geht und in diesem Fall kann Schadensersatz verlangt werden- nach m.M.
Natürlich sind die meisten Märkte auch da kulant.
Gruß Petra
rechtlich hätten Deine Eltern die Flaschen nur zahlen müssen wenn ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann.
Im Ergebnis ist es zwar immer eine Einzelfallfrage (vom Gericht zu klären), aber ich denke bei einem noch nicht mal zweijährigen Kind kommt es darauf an, ob sie im Kindersitz des Einkaufswagens saß oder nicht. Wenn sie im Kindersitz saß verlangt kein Gericht dass Du "jede Sekunde" Dein Kind im Auge hast. Es kann also sein, dass es, während Du eine Packung aus dem Regal holst, eine andere erwischt und runterschmeißt. Manche Supermärkte sind ja auch so eng gebaut dass die Kinder überall rankommen.
An der Kasse das Gleiche: vom "gewöhnlichen Ablauf her" (um es mal juristisch geschwollen auszudrücken) mußt Du als Mutter/Vater die Teile auf das Band legen und kannst nicht "alle Hände" am Kind haben.
Somit mußt Du auch nix zahlen wenn was runtergewischt wird. Wenn eine Kassiererin was anderes meint würde ich es darauf ankommen lassen- soll sie bzw. der Laden doch auf Schadensersatz klagen...
Anders ist es allerdings wenn Deine Kleine frei im Supermarkt gelaufen ist- auch an der Kasse. Da muß die Begleitperson vom Alter Deines Kindes her damit rechnen dass sie Dinge ausräumt an der Kasse "mithelfen" will/rumhampelt und etwas kaputt geht und in diesem Fall kann Schadensersatz verlangt werden- nach m.M.
Natürlich sind die meisten Märkte auch da kulant.
Gruß Petra