Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Rebecca

Pfiffikus
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Hier reicht die neue Meldung bis ca. Anfang August. Da werden die neuen Karten vorbereitet. Du hast einen Wechsel mehr, wenn auf der Lohnsteuerkarte 09 schon 2 steht.
Habe ich mir schon mal im Kalender vorgemerkt.

2. Du bist Schuldnerin bei allem: Wohnung, Strom, Gas(?), Telefon... Müllabfuhr etc. jedenfalls wenn es auf Euch beide angemeldet ist. Deshalb: Den Versorgern melden, damit du nicht für seine Kosten aufkommen musst in Zukunft.
Wohnung läuft auf ihn, bis auf die Nebenkostennachzahlung habe ich damit nichts zu tun. Strom lief auf mich, habe ich abgemeldet und wurde in der neuen Wohnung angemeldet. Telefon lief auf mich, habe ich Ende Mai schon umgemeldet, aber das dauert ...

3. Bank. Wenn gemeinsame Konten bestehen, dann auf jeden Fall den Überziehungskredit auf "null" setzen. Sonst kann die Bank es von Dir holen.
Habe ein eigenes Konto.

4. Der Familienkasse wg. Kindergeld die neue Adresse mitteilen. Selbst wenn es auf Dein Konto fließt.
Läuft über das LBV, da öffentlicher Dienst.

5. Versicherungen ebenfalls, falls die über Dein Konto laufen. Neue Adresse und gut :Lebensversicherung, Hausrat, Unfall-, Kfz-, Haftpflicht usw. Hier kann es Gerangel geben, für wen die Versicherung denn jetzt nun läuft. Manche laufen im ersten Trennungsjahr noch auf beide Partner. Dann ist der eine auf einmal halt nicht mehr haftpflichtversichert. Man merkt es meist erst im Schadensfall.
Wir haben bis auf die Versicherungen für die Fahrzeuge keine weiteren Versicherungen und die laufen beide auf mich.

Wichtig ist, dass alles aufgelöst wird, wo ihr derzeit gemeinsam zahlungspflichtig seid. Da wird nie gefragt, wer hat das Geld ausgegeben, sondern es wird von dem eingetrieben, wo die besseren Chancen bestehen. Das bist letztlich Du...
Wüsste ich nichts ...

Hat dein Arbeitgeber irgendwelche Versicherungen für dich abgeschlossen ? Unfallversicherung, Lebensversicherung, Altersversorgung ? Dann könnte es wichtig für ihn sein, wenn ihr euch trennt und du den Bezugsberechtigten ändern möchtest. Was ist im Notfall, wer soll benachrichtigt werden, falls dir was passiert ? Er oder deine Eltern ? Manche Arbeitgeber fragen auch danach und du müßtest dann vielleicht den Ansprechpartner ändern. Ansonsten wüßt ich auch nicht warum ihn das interessiert. Die Steuer hat er ja nach Lohnsteuerkarte einbehalten. Ich hoffe, daß du dich schnell einlebst und ein bißchen "Fuß" fassen kannst.

Liebe Grüße
Sandra
Nö, nix abgeschlossen.

Bei mir wars auch zum Vorteil die KK darüber zu informieren. Dann erfolgt die Bearbeitung vorrangig - vor allem bei Kinderkrankengeld und Kurantrag ;-)

:winke:
Der KK muss ich eh noch die neue Adresse mitteilen :zwinker:

Mein bester Internet-Freund (öfters auch Herr Google genannt :zwinker:) spuckt unter anderem diese Liste aus :winke:

J.
Das meiste habe ich ja schon.
In erster Linie ging es mir darum, wer über den neuen Status informiert werden MUSS. Vielleicht weil es in irgendeiner Form Vergünstigungen gibt oder ähnliches.

Liebe Grüße

Rebecca
 

Kathi

Dino
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Rebecca, du bist doch Landesangestellte, oder? Wenn ja, dann zahlt der Arbeitgeber (und du auch) in die VBL ein für eine Art betriebliche Zusatzrente. Dann solltest du die Veränderungen dort auch melden.
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Rebecca, du bist doch Landesangestellte, oder? Wenn ja, dann zahlt der Arbeitgeber (und du auch) in die VBL ein für eine Art betriebliche Zusatzrente. Dann solltest du die Veränderungen dort auch melden.
Nein, nicht mehr. Ich hatte mir meine Vermögenswirksamenleistungen bereits Ende 2006 auszahlen lassen.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Vielleicht weil es in irgendeiner Form Vergünstigungen gibt oder ähnliches.

Liebe Grüße

Rebecca

Naja, wenn es um die Unterhaltsfrage/Geldfrage geht...
Dann kannst Du beim JA eine Beistandschaft beantragen sowie einen Unterhaltsvorschuss. Oder auch nur den Unterhaltsvorschuss. Das JA fragt dann bei Deinem Ex nach dem Einkommen. Ist er leistungsfähig, dann bekommt er die Auflage, einen Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Für die beiden Kids stehen Dir als Unterhaltsvorschuss jeweils € 168,- (m.W.) zu im Monat. Das zahlt Dir das JA 3 Jahre lang aus. Das Geld wird vom JA Deinem Ex gestundet, bis er leistungsfähig ist. Wird er es nicht, zahlt das der Staat.
So gesehen ist das im Moment die Dir zustehende Geldquelle, auf die Du bzw. die Kinder ein Anrecht haben.
 

Six-Pack

Dauerschnullerer
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Expliziet in deinem Fall, würde ich beim Kiga noch die Abholung regeln. Also wer die Kinder vom Kiga abholen darf

Alles Andere wurde schon erwähnt.

Gruß,
Berrit
 

Kathi

Dino
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Nein, nicht mehr. Ich hatte mir meine Vermögenswirksamenleistungen bereits Ende 2006 auszahlen lassen.

VWL und VBL sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das eine sind die vermögenswirksamen Leistungen, die lächerlichen 6.65 Euro, die es im ÖD gibt. Das andere ist die VBL - die Versorgungsanstalt der Länder und des Bundes. Theoretisch müsstest du da meines Wissens nach pflichtversichert sein. Schau am besten mal auf deiner letzten Gehaltsabrechnung nach. Du hast mit den Beitragszahlungen nichts zu tun, das wird automatisch durch die Bezügestelle (oder wie das bei euch auch immer heißt) geregelt, sowohl die AN- als auch die AG-Beiträge. Aber, da diese Zusatzversicherung auch staatlich gefördert wird, so ähnlich wie Riester, ist es möglich, dass du die Veränderungen mitteilen musst. Musstest du mal so einen Zulagenantrag ausfüllen?
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Also, ich hatte während meiner Ausbildung nur die VL. Ich erinnere mich, dass ich auch mal 1-2 Briefe von der VBL bekommen habe, aber was das genau war, weiß ich nicht.

Zumindest steht auf der Abrechnung nichts extra drauf.
Da ist nur
Entgelt
+ kinderbezogene Entgeltbestandteile für 2 Kinder als Besitzstandszulage

Dadrunter die ganzen Abzüge und dadrunter 2 mal Kindergeld.
 

Kathi

Dino
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Frag trotzdem noch mal vorsichtshalber bei deiner Personalabteilung nach.
 
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