Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Rebecca

Pfiffikus
Huhu,

so ein Umzug bringt ja auch jede Menge Papierkram mit sich. Durch den Nachsendeauftrag gehen mir zum Glück keine wichtigen Briefe durch die Lappen, aber wem muss ich jetzt was genau mitteilen?

Klar, alle wichtigen Stellen bekommen die neue Adresse (Ummeldung erfolgt morgen, da hat das Bürgeramt den langen Tag und ich kann nach Feierabend noch hin).
Aber wem muss ich explizit mitteilen, dass ich nun auch getrennt lebend bin?

Für wen oder was ist das wichtig?

Liebe Grüße

Rebecca
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Ich würde dann einen Anwalt suchen - ich meine, Du hast schon einen, oder? :???: -, dem ich das mitteile.
Ja, ich hatte ja schon für die ganze Vorbereitung einen Anwalt. Seit März und der weiß bereits, dass ich am 26.06. ausgezogen bin.

Der Kindergarten weiß es ja schon, oder?
Kindergarten und KiTa wissen es bereits (muss ich dem Jugendamt auch Bescheid sagen?). Ich habe mich heute morgen gewundert, warum nur der Mitgliedsbeitrag abgezogen wurde und nicht das Essensgeld :???: Entweder ein Fehler auf deren Seite oder ich muss als Alleinerziehende weniger zahlen ...

Für Deine Steuerklasse ist es wichtig; falls Du nicht schon Klasse 2 hast, würde ich sie an Deiner Stelle umgehend beantragen, denn der laufende Monat zählt nicht mit, es geht also nicht rückwirkend.
Das Problem ist, dass wir Ende Mai erst die Steuerklasse von III/V auf IV/IV geändert hatten. Ich kann also dieses Jahr nicht mehr wechseln.

Sonst?...
...fällt mir an dringenden Stellen erst mal nichts ein. Adreßänderungen wirst Du ja rausschicken oder rausgeschickt haben, was für Adressaten wie Banken etc. pp. wichtig ist.

Freunde wirst Du auch benachrichtigt haben...
Alles so gut wie erledigt :jaja:

...mehr fällt mir nicht ein. Wie geht es Dir? :herz:
(pn folgt später :bussi: )

:winke: , Annie
Mir geht es soweit ganz gut. Alles noch etwas ungewohnt, ungemütlich, merkwürdig, verwirrend ... aber sonst :zwinker:

Liebe Grüße

Rebecca
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Ach so:
Auf meiner Gehaltsabrechnung steht immer:
Sie werden gebeten, Änderungen der persönlichen Verhältnisse immer dem LBV anzuzeigen. Eine Mitteilung an Ihre Dienststelle allein reicht nicht aus.
Da drunter steht dann auch immer "Familienstand: verheiratet".

Ich denke also, dass ich dem LBV und meinem Arbeitgeber mitteilen muss, dass ich nun getrennt lebend bin, oder?
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Beim FinAmt wirst Du im laufenden Jahr noch gemeinsam veranlagt. Das bringt letztlich Steuervorteile. Hier reicht die neue Meldung bis ca. Anfang August. Da werden die neuen Karten vorbereitet. Du hast einen Wechsel mehr, wenn auf der Lohnsteuerkarte 09 schon 2 steht.
Dort kannst Du Dir in einem Aufwasch die Kinder eintragen lassen - vollständig - wenn Dein jetzt nun "Ex" keinen Unterhalt zahlt.

2. Du bist Schuldnerin bei allem: Wohnung, Strom, Gas(?), Telefon... Müllabfuhr etc. jedenfalls wenn es auf Euch beide angemeldet ist. Deshalb: Den Versorgern melden, damit du nicht für seine Kosten aufkommen musst in Zukunft.

3. Bank. Wenn gemeinsame Konten bestehen, dann auf jeden Fall den Überziehungskredit auf "null" setzen. Sonst kann die Bank es von Dir holen.

4. Der Familienkasse wg. Kindergeld die neue Adresse mitteilen. Selbst wenn es auf Dein Konto fließt.

5. Versicherungen ebenfalls, falls die über Dein Konto laufen. Neue Adresse und gut :Lebensversicherung, Hausrat, Unfall-, Kfz-, Haftpflicht usw. Hier kann es Gerangel geben, für wen die Versicherung denn jetzt nun läuft. Manche laufen im ersten Trennungsjahr noch auf beide Partner. Dann ist der eine auf einmal halt nicht mehr haftpflichtversichert. Man merkt es meist erst im Schadensfall.



Wichtig ist, dass alles aufgelöst wird, wo ihr derzeit gemeinsam zahlungspflichtig seid. Da wird nie gefragt, wer hat das Geld ausgegeben, sondern es wird von dem eingetrieben, wo die besseren Chancen bestehen. Das bist letztlich Du...
 

Nemo

nah am See
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Hat dein Arbeitgeber irgendwelche Versicherungen für dich abgeschlossen ? Unfallversicherung, Lebensversicherung, Altersversorgung ? Dann könnte es wichtig für ihn sein, wenn ihr euch trennt und du den Bezugsberechtigten ändern möchtest. Was ist im Notfall, wer soll benachrichtigt werden, falls dir was passiert ? Er oder deine Eltern ? Manche Arbeitgeber fragen auch danach und du müßtest dann vielleicht den Ansprechpartner ändern. Ansonsten wüßt ich auch nicht warum ihn das interessiert. Die Steuer hat er ja nach Lohnsteuerkarte einbehalten. Ich hoffe, daß du dich schnell einlebst und ein bißchen "Fuß" fassen kannst.

Liebe Grüße
Sandra
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Bei mir wars auch zum Vorteil die KK darüber zu informieren. Dann erfolgt die Bearbeitung vorrangig - vor allem bei Kinderkrankengeld und Kurantrag ;-)

:winke:
 

Lucie

Digitaler Dinosaurier
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Ich glaub, für GEZ mußt Du Dich nun auch selbst anmelden. Da gibts aber doch hoffentlich Ermäßigung oder Befreiung...

lg
 

Jaspis

Golden Girl
AW: Welchen Stellen muss ich nun was mitteilen?

Mein bester Internet-Freund (öfters auch Herr Google genannt :zwinker:) spuckt unter anderem diese Liste aus :winke:

J.
 
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