Welche Rechte habe ich? Mir wurde heute ein Gastkind vom Hof "entführt".

KätheKate

Gehört zum Inventar
AW: Welche Rechte habe ich? Mir wurde heute ein Gastkind vom Hof "entführt".

Käthe, sie wär nicht auf die Idee gekommen, dass er das Kind hinter meinem Rücken mitnimmt.


da muß sie doch mit rechnen, wenn die besuchswochenenden ausgesetzt sind.
es ist immerhin der vater, der wahrscheinlich deswegen ziehmlich sauer ist.

aber nun wird sie dich ja aufklären, dann weißt du, wie du reagieren mußt
 

Schäfchen

Copilotin
AW: Welche Rechte habe ich? Mir wurde heute ein Gastkind vom Hof "entführt".

Ja, nun bin ich nach einer großen Tasse heißen Tee aufgeklärt und ein Stück schlauer.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Welche Rechte habe ich? Mir wurde heute ein Gastkind vom Hof "entführt".

Ich hab das auf Konfrontationsart gelöst. Da das Auto stehen blieb, konnte er nur daheim sein und da hab ich sie abgeholt zum Mittagessen und hab ihm ruhig und knapp meine Meinung gesagt, was ich davon halte wenn er sang und klanglos verschwindet.

Mit der Mutter hab ich inzwischen lange gesprochen. Sie wollte mich nicht reinziehen, ahnte aber nicht dass er es tun würde und wird mich ab sofort ausführlicher in das involvieren, was die Anwälte austüfteln - denn er weigert sich auch nur ein Wort mit ihr persönlich zu reden. Aktuell ist es wohl so, dass er sich nicht an die Auflagen ihrer Anwältin hält und daher das Besuchswochenende ausgesetzt wurde bis auf weiteres, so dass er Umgangsrecht (?) oder Besuchsrecht (?) einklagen muss. Solange hat sie die alleinige Entscheidung.

Sie hat ihn gesehen in unserem Garten und nix gesagt, denn das Hick Hack tut ihr auch weh. Sie wusste mich ja in der Nähe. *seufz* Ist mir aber nicht böse. Nun hat die Süße bei uns gegessen und geschlafen und nun werden wir noch Kaffee trinken.

Zuerst einmal: Es ist großer Mist, was da wie passiert ist. Es geht an die Seele des Kindes. Nur hat diese Sache, wie ich an den Infos sehe, zwei Seiten. Und ich finde weniger das Verhalten des Vaters, als vielmehr das Verhalten der Mutter ausgesprochen problematisch.

Es ist davon auszugehen, dass beide Elternteile das Sorgerecht haben. Sonst hätte die Mutter sich wohl entsprechend geäußert. Sonst wäre das Besuchsrecht anders geregelt. Fakt ist, die Mutter sagt es ja: Sie hat dem Vater am Besuchswochenende das Kind entzogen. Ohne Rechtsgrundlage und Gerichtsentscheid. Der Vater ist gezwungen, das Besuchsrecht des Kindes einzuklagen. Schlimm für das Kind, was die Mutter da macht. Und in diese Situation hinein gibt sie das Kind zu Dir/Euch mit dem Wissen, der Vater wird aller Wahrscheinlichkeit dort auftauchen/vorbeikommen (weiler dort wohnt,wenn ich es richtig verstanden habe?) und eine schwierige Situation wird entstehen. Da kann man sich so manches denken.
Da der Vater das Sorgerecht hat und es sein Besuchswochenende ist, hatte er alles Recht, über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Es ist ihm ehrenvoll anzurechnen, dass er den Ball flach hält und nicht die große Konfrontation auslöst.
 
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