Stephanie
The one and only Mrs. Right
Hallo
ich bin stinkig! Da gab mein Auto im Dezember den Geist auf: Diagnose des Werkstatt-Meisters: Zündverteiler kaputt. Nu hätt' ich das zur Not auch noch selbst machen können, aber ich hatte keinerlei Werkzeug da und der Meister meinte die Abschleppkosten zur Werkstatt wären in vielen Haftpflichtversicherungen dabei. Auf die schnelle konnte ich mir nicht alle 3724 Punkte des Versicherungsscheins durchlesen und so rief ich meinen Versicherungsmakler an. Der nickte ab, jawoll, ist durch den Schutzbrief abgedeckt. Prima, Auto wurde abgeschleppt und repariert.
Und nun schickt mir die KFZ-Versicherung die Abschlepprechnung zurück mit der Begründung, dass zwischen dem Standort des Fahrzeugs und der Werkstatt weniger als 50km Luftlinie läge. Ja spinnen die?! iebts: Angeblich wäre das eine Klausel bei ihnen (Paragraph blablabla).
Heute abend hab ich nun mal durch meine Unterlagen geblättert und der Paragraph auf den die sich berufen ist in meiner Ausgabe der für Schäden durch Terrorismus
D.h. wohl dass ich eine ältere Variante der Versicherungsdingensanhang (wie heisst das nochmal?) habe, aber unter dieser habe ich die Versicherung abgeschlossen. Kann ich mich darauf nun berufen oder gelten für mich auch die aktualisierten Bedingungen?
Stephanie
ich bin stinkig! Da gab mein Auto im Dezember den Geist auf: Diagnose des Werkstatt-Meisters: Zündverteiler kaputt. Nu hätt' ich das zur Not auch noch selbst machen können, aber ich hatte keinerlei Werkzeug da und der Meister meinte die Abschleppkosten zur Werkstatt wären in vielen Haftpflichtversicherungen dabei. Auf die schnelle konnte ich mir nicht alle 3724 Punkte des Versicherungsscheins durchlesen und so rief ich meinen Versicherungsmakler an. Der nickte ab, jawoll, ist durch den Schutzbrief abgedeckt. Prima, Auto wurde abgeschleppt und repariert.
Und nun schickt mir die KFZ-Versicherung die Abschlepprechnung zurück mit der Begründung, dass zwischen dem Standort des Fahrzeugs und der Werkstatt weniger als 50km Luftlinie läge. Ja spinnen die?! iebts: Angeblich wäre das eine Klausel bei ihnen (Paragraph blablabla).
Heute abend hab ich nun mal durch meine Unterlagen geblättert und der Paragraph auf den die sich berufen ist in meiner Ausgabe der für Schäden durch Terrorismus
D.h. wohl dass ich eine ältere Variante der Versicherungsdingensanhang (wie heisst das nochmal?) habe, aber unter dieser habe ich die Versicherung abgeschlossen. Kann ich mich darauf nun berufen oder gelten für mich auch die aktualisierten Bedingungen?
Stephanie