Brini
ohne Ende verliebt
Hallo zusammen,
ich habe zwar etwas im Internet gefunden, wo ich wohl anfragen werde. Aber erstmal probier ich es bei euch
Stephan besitzt eine ETW in einem Mehrfamilienhaus. Die Wohnung befindet sich im ersten OG und grenzt an eine andere ETW. Mehr Wohnungen gibts im ersten OG nicht.
In dieser angrenzenden Wohnung lebte bis vor 2 Jahren eine alte Frau, sie war dement, gab mehr und mehr ab, keine Familie...
Sie bezahlte weder die Raten für die Wohnung, noch konnte sie sich irgendwann Heizöl kaufen (konnte wohl, war aber der Meinung, dass ihr jemand das öl geklaut hat und weigerte sich, neues zu kaufen :ochne: )
Sie starb vor 2 Jahren und wurde zum Glück auch rasch gefunden von einer anderen Nachbarin.
Seither hat ein Nachlassverwalter (Anwalt) die Wohnung an der Backe und kriegt sie nicht verkauft. Zuviele Schulden sind drauf, die Wohnung zu verlebt und müsste komplett renoviert werden.
Letztes Jahr im Februar kam unsere Wohnung zu schaden, weil diese leerstehende Wohnung nicht geheizt wird, und wir bei frostigen -18 Grad Aussentemperatur die unsere, vermietete und geheizte Wohnung (!) nicht genug aufheizen konnte an der angrenzenden Wand. So platzte ein Rohr und die Einbauküche bekam einen heftigen Wasserschaden.
Einen Teil davon bezahlte die Gebäudeversicherung, einen Teil mussten wir selbst berappen.
Der Nachlassverwalter liess sich lange Zeit verleugnen bzw. ist der Meinung, dass er nichts machen kann. Wo kein Geld, da kein Heizöl...
Nun traf Stephan diesen Anwalt zufällig getroffen und ihn darauf angesprochen, wie es diesen Winter aussieht, ob wir uns schon wieder Gedanken machen müssen über den nächsten Frostschaden.. der Anwalt bleibt stur, er könne von "nichts" kein Heizöl kaufen.
Gibts da irgendein Gesetzt, was in so einem Fall greift?!
Wer ist in der Pflicht?
Unseren Mieter enstehen natürlich höhere Heizkosten, wenn sie die Nachbarswohung teilweise "mitheizen"
Die Bank, über welche sowohl die Versicherungen (Gebäudeversicherung) wie auch die Hypotheken sämtlicher Wohnungen laufen, müsste DIE handeln?
Ich meine, es würde ja wohl reichen, diese leerstehende Wohnung über dem Gefrierpunkt zu halten, so dass keine Frostschäden mehr entsehen können. Dann bleibt halt der Knackpunkt, dass unsere Mieter mehr heizen müssen, weil die angrenzende Wand entsprechend kalt ist.
Ich hoffe, ich habe es ausführlich genug geschrieben und nicht zu wirr.. gar nicht so einfach, diese Situation richtig und nachvollziehbar zu beschreiben.
Grüssle Sabrina
ich habe zwar etwas im Internet gefunden, wo ich wohl anfragen werde. Aber erstmal probier ich es bei euch

Stephan besitzt eine ETW in einem Mehrfamilienhaus. Die Wohnung befindet sich im ersten OG und grenzt an eine andere ETW. Mehr Wohnungen gibts im ersten OG nicht.
In dieser angrenzenden Wohnung lebte bis vor 2 Jahren eine alte Frau, sie war dement, gab mehr und mehr ab, keine Familie...
Sie bezahlte weder die Raten für die Wohnung, noch konnte sie sich irgendwann Heizöl kaufen (konnte wohl, war aber der Meinung, dass ihr jemand das öl geklaut hat und weigerte sich, neues zu kaufen :ochne: )
Sie starb vor 2 Jahren und wurde zum Glück auch rasch gefunden von einer anderen Nachbarin.
Seither hat ein Nachlassverwalter (Anwalt) die Wohnung an der Backe und kriegt sie nicht verkauft. Zuviele Schulden sind drauf, die Wohnung zu verlebt und müsste komplett renoviert werden.
Letztes Jahr im Februar kam unsere Wohnung zu schaden, weil diese leerstehende Wohnung nicht geheizt wird, und wir bei frostigen -18 Grad Aussentemperatur die unsere, vermietete und geheizte Wohnung (!) nicht genug aufheizen konnte an der angrenzenden Wand. So platzte ein Rohr und die Einbauküche bekam einen heftigen Wasserschaden.
Einen Teil davon bezahlte die Gebäudeversicherung, einen Teil mussten wir selbst berappen.
Der Nachlassverwalter liess sich lange Zeit verleugnen bzw. ist der Meinung, dass er nichts machen kann. Wo kein Geld, da kein Heizöl...
Nun traf Stephan diesen Anwalt zufällig getroffen und ihn darauf angesprochen, wie es diesen Winter aussieht, ob wir uns schon wieder Gedanken machen müssen über den nächsten Frostschaden.. der Anwalt bleibt stur, er könne von "nichts" kein Heizöl kaufen.
Gibts da irgendein Gesetzt, was in so einem Fall greift?!
Wer ist in der Pflicht?
Unseren Mieter enstehen natürlich höhere Heizkosten, wenn sie die Nachbarswohung teilweise "mitheizen"
Die Bank, über welche sowohl die Versicherungen (Gebäudeversicherung) wie auch die Hypotheken sämtlicher Wohnungen laufen, müsste DIE handeln?
Ich meine, es würde ja wohl reichen, diese leerstehende Wohnung über dem Gefrierpunkt zu halten, so dass keine Frostschäden mehr entsehen können. Dann bleibt halt der Knackpunkt, dass unsere Mieter mehr heizen müssen, weil die angrenzende Wand entsprechend kalt ist.
Ich hoffe, ich habe es ausführlich genug geschrieben und nicht zu wirr.. gar nicht so einfach, diese Situation richtig und nachvollziehbar zu beschreiben.
Grüssle Sabrina