Vermieter hier?! Heizfrage

Brini

ohne Ende verliebt
Hallo zusammen,

ich habe zwar etwas im Internet gefunden, wo ich wohl anfragen werde. Aber erstmal probier ich es bei euch :zwinker:

Stephan besitzt eine ETW in einem Mehrfamilienhaus. Die Wohnung befindet sich im ersten OG und grenzt an eine andere ETW. Mehr Wohnungen gibts im ersten OG nicht.

In dieser angrenzenden Wohnung lebte bis vor 2 Jahren eine alte Frau, sie war dement, gab mehr und mehr ab, keine Familie...

Sie bezahlte weder die Raten für die Wohnung, noch konnte sie sich irgendwann Heizöl kaufen (konnte wohl, war aber der Meinung, dass ihr jemand das öl geklaut hat und weigerte sich, neues zu kaufen :ochne: )

Sie starb vor 2 Jahren und wurde zum Glück auch rasch gefunden von einer anderen Nachbarin.

Seither hat ein Nachlassverwalter (Anwalt) die Wohnung an der Backe und kriegt sie nicht verkauft. Zuviele Schulden sind drauf, die Wohnung zu verlebt und müsste komplett renoviert werden.

Letztes Jahr im Februar kam unsere Wohnung zu schaden, weil diese leerstehende Wohnung nicht geheizt wird, und wir bei frostigen -18 Grad Aussentemperatur die unsere, vermietete und geheizte Wohnung (!) nicht genug aufheizen konnte an der angrenzenden Wand. So platzte ein Rohr und die Einbauküche bekam einen heftigen Wasserschaden.

Einen Teil davon bezahlte die Gebäudeversicherung, einen Teil mussten wir selbst berappen.

Der Nachlassverwalter liess sich lange Zeit verleugnen bzw. ist der Meinung, dass er nichts machen kann. Wo kein Geld, da kein Heizöl...


Nun traf Stephan diesen Anwalt zufällig getroffen und ihn darauf angesprochen, wie es diesen Winter aussieht, ob wir uns schon wieder Gedanken machen müssen über den nächsten Frostschaden.. der Anwalt bleibt stur, er könne von "nichts" kein Heizöl kaufen.

Gibts da irgendein Gesetzt, was in so einem Fall greift?!

Wer ist in der Pflicht?

Unseren Mieter enstehen natürlich höhere Heizkosten, wenn sie die Nachbarswohung teilweise "mitheizen"

Die Bank, über welche sowohl die Versicherungen (Gebäudeversicherung) wie auch die Hypotheken sämtlicher Wohnungen laufen, müsste DIE handeln?

Ich meine, es würde ja wohl reichen, diese leerstehende Wohnung über dem Gefrierpunkt zu halten, so dass keine Frostschäden mehr entsehen können. Dann bleibt halt der Knackpunkt, dass unsere Mieter mehr heizen müssen, weil die angrenzende Wand entsprechend kalt ist.

Ich hoffe, ich habe es ausführlich genug geschrieben und nicht zu wirr.. gar nicht so einfach, diese Situation richtig und nachvollziehbar zu beschreiben.

Grüssle Sabrina
 

Kathi

Dino
AW: Vermieter hier?! Heizfrage

Ich würde da einfach mal einen fachkundigen Anwalt befragen. Oder ihr geht zu Haus und Grund, das ist die Interessenvertretung für Haus- und Wohnungsbesitzer.
 

Tamara

Prinzessin
AW: Vermieter hier?! Heizfrage

Das mit dem Heizöl verstehe ich nicht ganz :???: In einem Mehrfamilienhaus hat jeder einen eigenen Heizöltank ?
Wir haben selber ein 3-Familienhaus und eine Wohnung davon vermietet. Unsere Tanks stehen im Keller und eben auch EINE Heizungsanlage die alle Wohnungen heizt. Die Heizkosten verrechne ich einmal jährlich anhand der Zähler und des Wasserverbrauchs.
Wie ist denn das in dem Haus geregelt in dem ihr die Wohnung habt ?
Und ich meine man MUSS leerstehende Wohnungen zumindest auf Sternchen heizen, sprich sie springt an bevor es friert.
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: Vermieter hier?! Heizfrage

Das mit dem Heizöl verstehe ich nicht ganz :???: In einem Mehrfamilienhaus hat jeder einen eigenen Heizöltank ?
Wir haben selber ein 3-Familienhaus und eine Wohnung davon vermietet. Unsere Tanks stehen im Keller und eben auch EINE Heizungsanlage die alle Wohnungen heizt. Die Heizkosten verrechne ich einmal jährlich anhand der Zähler und des Wasserverbrauchs.
Wie ist denn das in dem Haus geregelt in dem ihr die Wohnung habt ?
Und ich meine man MUSS leerstehende Wohnungen zumindest auf Sternchen heizen, sprich sie springt an bevor es friert.

Das ist ein kompliziertes Haus ;-)

Also der Haupteigner besitzt "das Haus" mit 3 Wohnungen (EG) und zwei Ladenlokalen im UG. Diese Wohnungen werden mit Nachtspeicheröfen geheizt. Die Läden müssen selbst für´s heizen sorgen.
Stephan hat in seine ETW auch Nachtspeicheröfen eingebaut, und letzten Winter kam ein Schwedenofen rein.
Diese ETW die jetzt leer steht, hat als einzige (man mag es kaum glauben) eine Ölheizung! Deswegen hatte die Frau auch als einzige den Schlüssel zum Heizraum, war aber trotzdem der Meinung, dass ihr jemand das Öl geklaut hat :ochne:

Lange Zeit war sie gar der Meinung, dass sie nicht dafür zuständig sei, für Nachschub zu Sorgen, das müsse der Haupteigner machen... Naja, andere Geschichte.

Aber bringt das etwas Licht ins Dunkel?

:winke:
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: Vermieter hier?! Heizfrage

Und ich meine man MUSS leerstehende Wohnungen zumindest auf Sternchen heizen, sprich sie springt an bevor es friert.

Achso... schön und gut. und wer bezahlt das Heizöl, wenn die Tanks leer sind?! DAS ist hier ja die Frage, weil keinerlei Geld von der Frau da ist, sie hat nur Schulden hinterlassen und Erben gibts ja keine...
 
Oben