Untervermietung im eigenen Haus Steuerfrage

Su

Das Luder
AW: Untervermietung im eigenen Haus Steuerfrage

Nein, mach auf jeden Fall einen Vertrag, und sei es nur über Überlassung von Wohnraum, am besten richtest du ihnen sogar ein Nutznießungsrecht o. Wohnrecht ein. Besser ist das, und wenn ihr euch vertragt, eh kein Problem.

Salat

Aber was genau soll den damit abgesichert werden? Nießbrauch kenne ich, wenn ein Haus überschrieben wird, man aber selber noch drin wohnen bleiben will und sich das absichert. Aber das ist ja hier nicht der Fall.

Was mir einfallen würde sind die Kosten für die Wohnung zu regeln, wer übernimmt die Nebenkosten zum Beispiel.

Lg
Su
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Untervermietung im eigenen Haus Steuerfrage

ALG II. Da wirst du Miete nehmen müssen, oder es kommen Dinge wie "Bedarfsgemeinschaft" bzw. maximale Wohnfläche pro Person auf dich zu. Und wenn man ein eigenes Haus hat, kann einem eigentlich nichts Besseres als ein Wohnrecht passieren, weil es das Haus nämlich unwirtschaftlich macht. Das kann dann den Unterschied bedeuten zwischen "einfach ALG II" oder "ALG II als Darlehen", wo das Haus belastet wird und dieses Darlehen irgendwann zu tilgen ist - aus Einkommen oder Erbmasse.
Übrigens nein, beim Wohnrecht musst du keine Miete festlegen, unser Uropa hat auch nie Miete zahlen müssen und auch ich hatte mal ein Wohnrecht "für unter Mietspiegel und Kaltkosten". Notariell eingetragen werden sollte es dann wohl auch.
Und im schlimmsten Fall: was, wenn eure Eltern jetzt aus irgend einem Grund nicht automatisch Hauserben sind, falls euch mal was passiert?
Ich finde klare Verhältnisse schon sehr beruhigend.

Salat
 

Steffi B.

Miss Liebenswert
AW: Untervermietung im eigenen Haus Steuerfrage

ALG II. Da wirst du Miete nehmen müssen, oder es kommen Dinge wie "Bedarfsgemeinschaft" bzw. maximale Wohnfläche pro Person auf dich zu. Und wenn man ein eigenes Haus hat, kann einem eigentlich nichts Besseres als ein Wohnrecht passieren, weil es das Haus nämlich unwirtschaftlich macht. Das kann dann den Unterschied bedeuten zwischen "einfach ALG II" oder "ALG II als Darlehen", wo das Haus belastet wird und dieses Darlehen irgendwann zu tilgen ist - aus Einkommen oder Erbmasse.
Übrigens nein, beim Wohnrecht musst du keine Miete festlegen, unser Uropa hat auch nie Miete zahlen müssen und auch ich hatte mal ein Wohnrecht "für unter Mietspiegel und Kaltkosten". Notariell eingetragen werden sollte es dann wohl auch.
Und im schlimmsten Fall: was, wenn eure Eltern jetzt aus irgend einem Grund nicht automatisch Hauserben sind, falls euch mal was passiert?
Ich finde klare Verhältnisse schon sehr beruhigend.

Salat

Sorry ich muss nochmal nachfragen, du meinst wenn ich mal ALG II bekäme? Dann wäre es besser einen solchen Vertrag zu haben?

Meine Eltern sind Rentner, bzw mein Vater ist dann Renter meine Mutter ist Hausfrau schon immer.

LG Steffi
 

Lucie

Digitaler Dinosaurier
AW: Untervermietung im eigenen Haus Steuerfrage

wir haben eine Mietwohnung gleich mitgebaut und vermietet und somit beteiligt sich - da fremder wohnraum - der Staat indirekt an der Abzahlung der Kredite die den vermieteten Wohnraum betreffen... euer Haus ist doch auch noch nicht abbezahlt oder wohnt ihr selber zur Miete? Falls ihr noch auf das Haus Kredite laufen habt, würde mich mir das mal durchrechnen lassen..

grundsätzlich bin ich auch jemand, der sowas über einen Mietvertrag regeln würde. Ortsübliche Miete und dann hat man alles klar, hat seine Einnahmen, kann aber auch Ausgaben absetzen...
meine Mutter wohnt auch im Haus meiner Schwester zur Miete...
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Untervermietung im eigenen Haus Steuerfrage

Ortsübliche Miete kann ja schließlich auch "ganz knapp ortsüblich" sein. Und sobald überwiesen ist, könnt ihr mit dem Geld gerne was *Schönes* machen.

Salat
 

Su

Das Luder
AW: Untervermietung im eigenen Haus Steuerfrage

wir haben eine Mietwohnung gleich mitgebaut und vermietet und somit beteiligt sich - da fremder wohnraum - der Staat indirekt an der Abzahlung der Kredite die den vermieteten Wohnraum betreffen... euer Haus ist doch auch noch nicht abbezahlt oder wohnt ihr selber zur Miete? Falls ihr noch auf das Haus Kredite laufen habt, würde mich mir das mal durchrechnen lassen..

grundsätzlich bin ich auch jemand, der sowas über einen Mietvertrag regeln würde. Ortsübliche Miete und dann hat man alles klar, hat seine Einnahmen, kann aber auch Ausgaben absetzen...
meine Mutter wohnt auch im Haus meiner Schwester zur Miete...

Ich sehe das ja kompolett anders :) Wahrscheinlich weil wir hier auch andere Mieten im Münchner Raum haben. Ich hatte hier selbst mit kompletter Fremdfinanzierung nur ein Modell wo der Staat mitzahlt,sprich wo die ersten Jahre Verluste rauskommen, das war ein Objekt mit Sonderabschreibung wegen Denkmalschutz.

Zu bedenken ist das die Abschreibung nur 2 % ist und beim Kredit nur die Zinsen als Ausgaben zählen (nicht der Tilgungsanteil).



Ich würde doch nie im Leben Steuern dafür zahlen das meine Eltern mit im Haus wohnen, damit alles schön geregelt ist.....


LG
Su
 
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