Tulpinchen
goes Hollywood
AW: Und ich dachte ich komme so aus dem Vertrag raus..
Was denn für ein Datum? Der 1.9.2001?

Was denn für ein Datum? Der 1.9.2001?


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Befristung ? Befristung ! (BGH - 06.10.2004 VIII ZR 2/04)
Die Vereinbarung eines zeitlich begrenzten Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts durch eine Individualvereinbarung verstößt weder gegen § 573 c Abs. 4 BGB noch gegen § 575 Abs. 4 BGB. § 573 c Abs. 4 BGB ist schon deshalb nicht einschlägig, weil die Vorschrift lediglich die Kündigungsfrist regelt und somit ein Bestehen des Kündigungsrechts - das vorliegend gerade im Streit ist - schon voraussetzt. Quelle: http://www.boeckenhoff.de/MIETRECHT.HTM
Mein Vertrag ist von diesem Jahr, also kein Altvertrag!
Hier die Rechtsprechung
Da liegt genau der gleiche Vertrag zu Grunde wie meiner!
LG
Juli
Also falls Du eine seeeehr gute Anwältin brauchst, die sich das einfach mal anschaut und Dir sagt, ob sich da überhaupt etwas machen lässt, dann sag Bescheid, meine Freundin ist so eine... und die macht das ganz bestimmt!
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