unbezahlter Urlaub

C

Carmen-G

Ich frag jetzt einfach nochmal in diesem Forum. Vielleicht kann mir jemand eine def. Antwort geben.
Rafael muß wenn ich im Krankenhaus bin Urlaub haben. Er muß sich ja schließlich um Lena kümmern. Die Krankenkasse übernimmt in dieser Zeit ja einen Teil seines Lohnes. Sein Chef will Ihn aber keinen Urlaub gewähren aber es geht ja nicht anders.
Wie sieht es also rechtlich für einen solchen Fall aus? Muß er Ihn den unbezahlten Urlaub gesetz. gewähren oder nicht? Müssen wir damit rechnen das er ärger bekommt wenn er nicht bei der Arbeit erscheint?
Hoffentlich kann mir hier jemand was dazu sagen, die Krankenkasse konnte oder wollte es nicht...
Carmen
 

Mullemaus

Chatluder
AW: unbezahlter Urlaub

Carmen,

ich weiß leider nicht, wie die rechtliche Lage aussieht. Warum informiert ihr euch nicht bei einer Gewerkschaft (vielleicht ist Dein Mann ja irgendwo Mitglied) - oder bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht? Dann könntet ihr im Falle des Falles gleich entsprechend kontern....

Nachdem was Du bisher über Rafaels AG geschrieben hattest befürchte ich, daß eine Menge Ärger ins Haus steht... Ich drück euch natürlich die Daumen, daß es nicht soweit kommt.

LG,
Mullemaus
 
C

Carmen-G

AW: unbezahlter Urlaub

@Mullemaus
Leider ist er nicht mehr in der Gewerkschaft, sonst hätte ich da schon angebimmelt. Wenn mir hier keiner eine def. Aussage machen kann, muß ich wohl oder übel mal einen Anwalt anrufen. Ich hoffe auch, daß es soweit nicht kommen muß....
Lieben Gruß
Carmen
 
M

Melanie und Lea Marie

AW: unbezahlter Urlaub

also ich meine das es vom Gesetz her so geregelt ist das man einen Tag Urlaub dann bekommt-.-----
 

Mullemaus

Chatluder
AW: unbezahlter Urlaub

Melanie,

Carmen geht es hauptsächlich um die Zeit, die sie nach der Entbindung im KH ist. Eigentlich wollte Rafael Urlaub nehmen (wenn ich das richtig in Erinnerung habe) - aber der Chef hat den nicht genehmigt.

Sonderurlaub ist richtig, gesetzlich 1 Tag

Bei Geburt eines Kindes steht dem verheirateten Vater dagegen mindestens ein bezahlter Arbeitstag an Sonderurlaub zu, damit er sich ohne Geldeinbußen um die Mutter kümmern kann. In manchen Tarifverträgen haben unverheiratete Lebensgefährten hingegen keinen Freistellungsanspruch. Die Mutter selbst hat ebenfalls keinen Anspruch auf Sonderurlaub, weil sich ohnedies im "Mutterschutz" befindet.

Mir fällt grad ein, bei Rund ums Baby ist doch auch eine Rechtsanwältin für gerade solche Fragen - frag doch dort mal im Forum nach.

Ich hab mal dort nachgesehen auf eine Frage (Mutter mit 1. Kind im KH, 2. Kind zu Hause) antwortete die Anwältin so:

der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden.
Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird.





LG,
Mullemaus
 
M

Melanie und Lea Marie

AW: unbezahlter Urlaub

Huhu Mullemaus..

das habe ich mir schon so gedacht... aber ich habe nach der Gesetzeslage geantwortet
 
L

Lawxanaa

AW: unbezahlter Urlaub

Was sagt die Krankenkasse denn zu einer von der Kasse bezahlten Betreuung bzw. Haushaltshilfe für die Zeit, in der du im Krankenhaus bist?????

DAS steht dir nämlich zu.

Liebe Grüsse
Sabine
 

Su

Das Luder
AW: unbezahlter Urlaub

Hallo Carmen,

selbst wenn es sein Recht ist, meinst Du das ist danach noch schön für ihn dort zu arbeiten? Da ist doch dann der Wurm drin und er wird es anders irgendwo reingepresst bekommen.

Ich würde versuchen eine HH-Hilfe, Tagesmutter zu bekommen, wobei bei uns wohl eher Freunde und Familie zur Stelle sind.

Alles Liebe,
Su
 
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