Unabhängikeit in neuer Partnerschafft, finazielle not

Lonny76

Panikteilchen
Huhu!!

Ich mal wieder. Also, ich habe mir so meine GEdanken gemacht, bin ja in Scheidung lebend, und glücklich neu verliebt. Ich habe einen Mann gefunden, der meine Träume z.t.miträumt, also es ist schön, auch für meine Kinder, den sie mögen ihn, er mag sie.
So, nun will ich ja wenns geht gehstern aus dem Haus, welches ich mit meinem Nochmann gekauft habe raus.
Ich möchte nach Baden Württemberg ziehen, weil der Abstand für alle Beteiligten besser ist und ich mich im "POtt" eh nie so wohl gefühlt habe.
Mein Partner hat einen Job in Basel bekommen, zum Juni / Juli hin.
Wir haben auch ne echt schöne WHG in Aussicht.
AAAAber... ich habe echt ein Problem mit a) dem Finaziellen und b) bin ich natürlcihe "gebrannt, durch die Ehe und den Rosenkrieg.
Also, ich frag mal:

Wenn ich mit meinem neuen Partner zusammenziehe, dann bekomme ich kein Wohngeld und keine andere Unterstützung mehr von der Arge?
Mein "Einkommen" würde dann aus Kindergeld und Unterhalt ( 128€ pro Kind) bestehen?
Oder darf ich "mein" Geld haben, auch wenn ich in einer Partnerschafft wohne?
Mir ist auch irgednwie undwohl bei dem Gedanken, dass ich mich wieder abhängig mache...
Ich kann doch nicht verlagen, dass mein neuer Partner für mich zahlt...
Oder kann er dann die STeuerklasse ändern? ( Nee, woll, erst ehe, dann ändern?!)
Da ich kaum die Chance auf einen Kigaplatz mit anderen Betreuunszeiten als von 8-12.30Uhr habe und ALLE ferientag in BAwü in dem Kiga zu sind, und noch dazu keine U3 Jährigen genommen werden, siehts erst mal mau für mich aus...

Ideen? Tips? Erfahrungen? Ratschläge?
Ich will jetzt auch nicht so tun, als ob ich NICHT mit meinem "NEuen" zusammen ziehe, vorallem, weil der Mietvertag auf uns beide laufen würde...

LG Ilona
 

lulu

Königin der Nacht
AW: Unabhängikeit in neuer Partnerschafft, finazielle not

Tja, Lonny, wenn Du in eine neue eheaehnliche Beziehung stolperst, musst Du mit Deinem Neuen wohl klaeren, ob er die finanzielle Verantwortung fuer die ganze Familie tragen moechte :heilisch:.
Etwas anderes ist das nicht, was Du da machst.

Ich als Neuer wuerde das so nicht wollen/planen/machen. Aber wo die Liebe hinfaellt...

Lulu :winke:
 
Zuletzt bearbeitet:

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Unabhängikeit in neuer Partnerschafft, finazielle not

Da du dann wieder in einer "Bedarfsgemeinschaft" wohnst, wird wohl die ARGE nicht mehr zahlen. Es sei denn, er verdient so wenig, dass er es nicht schafft, euch mitzuversorgen. Das wirst du aber nur wissen, wenn du deinen SB in der ARGE fragst.
Wohngeld müsstet ihr beantragen. Könnte sein, dass ihr da etwas bekommt. Das wird dann aber bei der Gemeinde beantragt (ist bei uns jedenfalls so).

Dein neuer Partner muss sich schon im klaren darüber sein, dass er plötzlich Alleinverdiener einer kompletten Familie wird.

LG
Claudia
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Unabhängikeit in neuer Partnerschafft, finazielle not

Ilona,

Alg2 wird immer für die komplette Bedarfsgemeinschaft berechnet und gezahlt, wenn Ihr zusammenzieht, sitzt Ihr auch finanziell gesehen in einem Boot. Es gibt im Netz verschiedene Alg2-Rechner, da kannst Du Dir das zumindest ungefähr ausrechnen, z.B. hier:

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: Unabhängikeit in neuer Partnerschafft, finazielle not

:winke:

im Net habe ich folgendes gefunden:

Haushaltsgemeinschaft
Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?

Etwas anderes als die Bedarfsgemeinschaft ist die so genannte Haushaltsgemeinschaft. Darum geht es im Alg-II-Antrag in Frage III. Es wird gefragt, ob weitere Angehörige im Haushalt leben. Gemeint sind Verwandte und Verschwägerte, z.B. Geschwister, Großeltern, Enkel, Tanten oder Onkel. Warum diese Frage?

Wenn Sie mit Verwandten oder Verschwägerten zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft leben, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass sie von diesen unterstützt werden – soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. So steht es im Gesetz.

Die Folge: Die Arbeitsagentur kürzt oder verweigert das Alg II, weil Sie als (teilweise) versorgt gelten!Die Vermutung, dass Ihre Angehörigen Sie unterstützen, können Sie widerlegen.

Doch der Reihe nach: Wenn Sie mit Verwandten oder Verschwägerten nur die Wohnung teilen, dann handelt es sich sowieso nicht um eine Haushaltsgemeinschaft. Die besteht nur, wenn gemeinsam aus einem Topf gewirtschaftet wird oder mit anderen Worten: Kosten und Einkommen werden untereinander aufgeteilt.Tipp zum Ausfüllen der Frage III:Eingetragen werden müssen nur Personen, mit denen Sie verwandt oder verschwägert sind. Sonstige Mitbewohner, etwa in Wohngemeinschaften, spielen keine Rolle.

Wenn Sie mit diesen nur die Wohnung teilen, aber nicht aus einem Topf wirtschaften, dann stellen Sie dies klar!

Im persönlichen Gespräch bei der Abgabe ihres Antrags und ab besten auch schriftlich auf einem extra Blatt zum Antrag. Gleiches gilt, wenn Sie von Verwandten/ Verschwägerten kein Geld oder geldwerte Hilfe erhalten. Stellen Sie auch dies mündlich und schriftlich klar, um Missverstände zu vermeiden.


Hmmm?!?! Also ich werde 100% bezeugen können, das ich in der nächsten Zeit auf keinen Fall 100% für meinen Partner ALLES aufgeben würde...
Nicht bös gemeint, aber dann könnt ich ja sofort wieder heiraten. Ein bißchen Unabhängikeit versuche ich mir schon noch zu bewahren.

Ich werde ja auch wieder arbeiten gehen, hab ne ganze Zeit lang VHS kurse gegeben und werde das wieder tun.

Ich red ja auch nur vom "Mal schaun, ob geht..."

Wenn man nicht verheiratet ist, kann man ja auch er st mal mit "getrennten Kassen" zusammen ziehen und grad nach ner gescheiterten Ehe sollte man doch dieses "REcht" auch haben, oder?!

Wer hat Erfahrungn mit Haushaltsgemeinschaften gemacht?

LG Ilona
 

La Bimme

Leseratte
Moderatorin
AW: Unabhängikeit in neuer Partnerschafft, finazielle not

Ich wäre da sehr vorsichtig. Für die Ämter spielt es nicht so eine große Rolle, ob Ihr verheiratet oder eine Lebensgemeinschaft seid. Letzteres seid Ihr dann ja.

Klar kannst Du so tun, als wärt Ihr eine WG. Aber dann teilt schon mal die Zimmer (getrennte Betten bitte) und den Kühlschrank auf.
 

novembersteffi

Ohne Titel glücklich
AW: Unabhängikeit in neuer Partnerschafft, finazielle not

Ich wäre da sehr vorsichtig. Für die Ämter spielt es nicht so eine große Rolle, ob Ihr verheiratet oder eine Lebensgemeinschaft seid. Letzteres seid Ihr dann ja.

Klar kannst Du so tun, als wärt Ihr eine WG. Aber dann teilt schon mal die Zimmer (getrennte Betten bitte) und den Kühlschrank auf.


Genau, das ist dann nötig.
Bei Bekannten von uns, die wirklich nur eine WG sind, kam das Amt nach Hause, um zu schauen, ob auch jeder sein Zimmer hat, der Inhalt des Kühlschrankes klar getrennt ist etc...
Das gab richtig Stress.
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: Unabhängikeit in neuer Partnerschafft, finazielle not

Hm ja, das steht auch auf einer 19 Seitigen "Aufklärung". Das Amt macht Druck bei den Paaren. Es gibt wohl "Bedarfsgemeinschaften" die sind eheählich zu werten und die Haushaltsgemeinschaften in denen ganz klar geklärt wird, dass man nicht wie in einer Ehe zusammen lebt, also ich "stehe nicht in guten als auch in schlechten tagen für meine Partner mit meinerm letzten Hemd ein", wir teilen uns die Kosten, leben aber ansonsten von unserem eigenen Geld. Wenn ich dioch mit einerm Partner in eine WHG ziehe, hab ich doch auch erst mal zwar die gemeinsamen kosten wie Miete, Strom& Co, aber auch mein eigenes Konto...
Ich find es echt blöd. dann soll mein PArtner auch gleich Steuerklasse III bekommen, wenn er schon für mich "aufkommen" MUSS....

Darum soll wohl zwischen "Bedarf und Haushaltsgemeinschaft "unterschieden werden?!

LG Ilona
 
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