AW: Umtausch- / Rückgaberecht
Hallo Annie,
ich habe beruflich ebenfalls nur mit Sachmängelgewährleistung zu tun. Es ist so, wie es in dem Artikel steht.
Zu deiner Frage: Komplett zurückgeben und KP verlangen geht leider nicht. Das ginge erst dann, wenn der Verkäufer 2 mal erfolglos nachgebessert hat. Dann räumt dir das Gesetz ein Rücktrittsrecht ein.
Der Verkäufer hat also erstmal das Recht der Nacherfüllung. Dabei kann der Käufer wählen, ob er einen neuen Artikel oder eine Reparatur wünscht. Der Verkäufer kann die Lieferung eines neuen Artikel ablehnen, wenn dieser in unverhältnismäßigem Aufwand zur Reparatur stünde. Das könnte in deinem Falle sein, wenn z.B. der Artikel nicht mehr vorrätig ist und auch beim Hersteller nicht mehr bestellt wird. Dann müsste ja extra für dich ein neuer Artikel gefertigt werden, das kann im Vergleich zum ehemaligen Kaufpreis in unverhältnismäßiger Relation stehen.
Wahrscheinlich würde der Verkäufer dir dann eher den Rücktritt von sich aus anbieten (machen wir jedenfalls so).
Wie ein etwaige Reparatur gearbeitet wird, ob ein neues Gestell eingesetzt oder was auch immer, ist Sache des Verkäufers.
Die Schlafcouch muss eben anschließend wieder funktionieren.
Habt ihr den Artikel im Laden gekauft und mitgenommen oder im Internet bestellt?
Viele Grüße,
Tina, die bei einem Versandhändler in der Rechtsabteilung arbeitet ......