Umtausch- / Rückgaberecht

Irrlicht

Lichtlein
:winke: ,

unter welchen Bedingungen hat man Umtauschrecht?
Konkret: Wir haben eine Schlafcouch gekauft, die nach nur zwei Monaten schon kaputt ging. D. h. man kann sie zwar noch als Bett, aber nicht mehr als Couch nutzen. Die Servicetechniker vor Ort sagten, der Rahmen sei verzogen, zudem ist ein Teil abgebrochen.

Meine Fragen: Kann ich die entweder komplett zurückgeben und den vollen Preis zurückverlangen, oder kann ich zumindest darauf bestehen, ein neues Gestell zu erhalten, snstatt eine Reparatur zu akzeptieren?

Wenn möglich, Tips bitte gleich mit entsprechenden Links ;-)

Danke :winke:
 

Tinemi

Dauerschnullerer
AW: Umtausch- / Rückgaberecht

Hallo Annie,

ich habe beruflich ebenfalls nur mit Sachmängelgewährleistung zu tun. Es ist so, wie es in dem Artikel steht.

Zu deiner Frage: Komplett zurückgeben und KP verlangen geht leider nicht. Das ginge erst dann, wenn der Verkäufer 2 mal erfolglos nachgebessert hat. Dann räumt dir das Gesetz ein Rücktrittsrecht ein.

Der Verkäufer hat also erstmal das Recht der Nacherfüllung. Dabei kann der Käufer wählen, ob er einen neuen Artikel oder eine Reparatur wünscht. Der Verkäufer kann die Lieferung eines neuen Artikel ablehnen, wenn dieser in unverhältnismäßigem Aufwand zur Reparatur stünde. Das könnte in deinem Falle sein, wenn z.B. der Artikel nicht mehr vorrätig ist und auch beim Hersteller nicht mehr bestellt wird. Dann müsste ja extra für dich ein neuer Artikel gefertigt werden, das kann im Vergleich zum ehemaligen Kaufpreis in unverhältnismäßiger Relation stehen.
Wahrscheinlich würde der Verkäufer dir dann eher den Rücktritt von sich aus anbieten (machen wir jedenfalls so).

Wie ein etwaige Reparatur gearbeitet wird, ob ein neues Gestell eingesetzt oder was auch immer, ist Sache des Verkäufers.
Die Schlafcouch muss eben anschließend wieder funktionieren.

Habt ihr den Artikel im Laden gekauft und mitgenommen oder im Internet bestellt?

Viele Grüße,

Tina, die bei einem Versandhändler in der Rechtsabteilung arbeitet ......
 

Irrlicht

Lichtlein
AW: Umtausch- / Rückgaberecht

Danke, Tina :bravo:
Ich habe das Teil in einem Möbelhaus gekauft, und es wurde dann geliefert. Ich weiß nicht, ob es noch vorrätig ist, nehme es aber an, weil ein anderes Möbelhaus das Teil auch verkauft.
Danke für Deine Angaben, ich habe das aus dem Text in meinem Link auch genau so verstanden.

:winke:
 

Irrlicht

Lichtlein
AW: Umtausch- / Rückgaberecht

...und irgendwie stellen die sich an :ochne: , formulieren schwammig, "die erfoderlichen Teile sind da, der Tecnhiker kommt am ..." etc. Die haben insofern auf meine Forderung nach einer Neulieferung gar nicht wirklich reagiert. Ich habe sie nun noch einmal bekräftigt. Was für ein Sch***-Service, ich kaufe da eh nie wieder, soviel steht schon jetzt fest :umfall: :ochne:
 
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