Frau Anschela
OmmaNuckHasiAnschela

gestern in der Sendung Frontal 21 gab es einen Bericht darüber, dass das BGH letztes Jahr eine Entscheidung getroffen hat, nachdem Versicherte einer Kapitallebensversicherung zumindest die eingezahlten Beiträge zurück erhalten müßten. Das war bislang nicht selbstverständlich. Oft war es so, dass man, wenn man seine LV vor Ablauf gekündigt hat, enorme Verluste gemacht und nicht mal ansatzweise seine Beiträge zurückbekommen hat.
Dies ist laut BGH nicht rechtens. Die Versicherungen müssen die Verträge neu berechnen und Guthaben auszahlen.
Betroffen sind vor allem LV-Verträge von Mitte 94 - Mitte 2001.
Wenn eine von euch in dieser Zeit einen Vertrag abgeschlossen hat und vor Ablauf kündigen mußte/wollte, dann könnt ihr Ansprüche geltend machen.
Die Versicherungen kommen (natürlich) nicht auf die Anspruchsteller zu, hoffen, dass sich so wenig, wie möglich melden. Nur wer sich meldet, kriegt auch was zurück. (die Frage ist nur wann - leider dauert die Bearbeitung wohl sehr lange) Aber vielleicht hat die Sendung die Versicherer - die sehr schlecht weggekommen sind - ja aufgerüttelt.
Nachzulesen hier:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html
Liebe Grüße und viel Erfolg
Angela