Steuersatz und Steuernummer für Referententätigkeit

GiselaM

Dauerschnullerer
Hallo Ihr lieben Steuerprofis,

ich habe kürzlich an einer privaten Akademie einen Seminartag für Abendstudenten gehalten. Vorab wurde mir gesagt, dass es dafür eine Aufwandsentschädigung von etwa 30 Euro pro Stunde gibt.

Fahrtkosten wurden separat bezahlt.
Nun habe ich eine "Rechnung" dorthin geschickt - ein eher formloses Schreiben.

Nun schrieb mir die Buchhaltung dort zurück, dass die Rechnung fehlerhaft sei, ich müsse meine Steuernummer, den Steuersatz und -Betrag angeben.

Hä?

Leider hab ich das noch nie gemacht und ich habe auch nicht vor, damit signifikant Geld zu verdienen. Das ist doch sicherlich unter den Grenzen für die Umsatzsteuer?

Im Zweifel verzichte ich lieber auf das Honorar, als jetzt ein Gewerbe anzumelden und mir eine Steuernummer geben zu lassen.

Vielleicht kann mir jemand helfen?

verwirrte Grüße,

Gisela
 

Nemo

nah am See
AW: Steuersatz und Steuernummer für Referententätigkeit

Hallo Gisela,

normalerweise musst du das Finanzamt darüber unterrichten wenn du dich selbständig machst. Ein Gewerbe must du für so eine Vortragstätigkeit aber nicht anmelden. Du kriegst dann vom FA einen Fragebogen und da kannst du dann ankreuzen, daß du als sogenannter Kleinunternehmer behandelt werden möchtest weil dein Umsatz Euro 16.500 nicht übersteigen wird. Die Rechnung schreibst du dann ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis, daß du Kleinunternehmer bist und somit keine Umsatzsteuer in Rechnung stellst. Für Einkommensteuerzwecke musst du den Betrag dann aber trotzdem angeben allerdings abzüglich der dir entstandenen Kosten (also im Zweifelsfall versteuerst du nix oder nur wenig wenn du noch Fahrtkosten hattest).

Hilft dir das ein bißchen ?

Viele Grüße
Sandra
 

mone

Kamikazemuddern
AW: Steuersatz und Steuernummer für Referententätigkeit

sandra,
ich bin ja schon länger aus dem job raus, aber ist das wirklich nötig ??

mein mann und mein schwiepa machen ähnliches auch ab und an... ich mache dann einfach eine EÜR und fertig...

dozententätigkeiten sind übrigens als nebentätigkeit bis 2400€ steuerfrei :winke:
 

Nemo

nah am See
AW: Steuersatz und Steuernummer für Referententätigkeit

Mone, das kommt immer ein bißchen darauf an wie piesepampelig dein Finanzamt so ist....grundsätzlich bist du nach § 138 AO verpflichtet das Finanzamt zu informieren. Viele haben kein Problem wenn du bei so Winzbeträgen keine Meldung machst und natürlich erst recht nicht wenn du dann die Beträge ordentlich in der EÜR angibst.

Die 2.400 Euro gelten übrigens nur wenn der Vortrag erbracht wird für gemeinnützige Organisationen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Wenn es eine private Akademie ist die nicht gemeinnützig ist, dann findet § 3 Nr. 26 leider keine Anwendung...

Liebe Grüße
Sandra
 

GiselaM

Dauerschnullerer
AW: Steuersatz und Steuernummer für Referententätigkeit

Hallo Sandra und Mone,

Danke für Eure Antworten, ja das hilft mir schon einmal. Vielleicht rufe ich morgen einfach mal beim Finanzamt an.

Ich habe jetzt zum ersten Mal seit 10 Jahren Berufstätigkeit diese Situation und hab nicht vor, solche Vorträge regelmäßig zu machen. Ich glaube, das ist mir alles zu kompliziert. Noch dazu kommt, dass wir die Steuererklärung über einen Lohnsteuerhilfeverein machen und die dürfen (warum auch immer) Selbständige nicht betreuen.

Mir war irgendwie vorher nicht klar, dass ich mich damit Selbständig mache. Ich habe das als Aufwandsentschädigung gesehen.

Auf jeden Fall bin ich jetzt vilel schlauer :)

Vielen Dank für Eure Hilfe!

vlg, Gisela
 

Su

Das Luder
AW: Steuersatz und Steuernummer für Referententätigkeit

Aber Auskunft kann Dir der Lohnsteuerhilfeverein bestimmt geben, was Du am Besten machen sollst, und auch einfach mal nachfragen, wir haben z.B. die Möglichkeit dann über eine Steuerkanzlei zu erstellen, was ja auch nicht viel teuerer ist.

Zum Thema Aufwandsentschädigung, ich finde 30,00 Euro pro Stunde schon etwas mehr als eine Aufwandsentschädigung, über so einen Stundensatz in der normalen Arbeit würden sich einige die Finger lecken :zahn:

Lg
Su
 

Nemo

nah am See
AW: Steuersatz und Steuernummer für Referententätigkeit

Aber wenn es für eine Stunde Vortrag ist und du die Vorbereitung mit rechnest dann ist es nicht viel...Gisela, ich würd auch beim Finanzamt anrufen. Im schlimmsten Fall bitten sie dich noch den Fragebogen auszufüllen was ich aber nicht glaube. Die kreieren sich ja nicht mehr Arbeit als nötig...
Liebe Grüsse
Sandra
 

GiselaM

Dauerschnullerer
AW: Steuersatz und Steuernummer für Referententätigkeit

Hallo,

klar, ist 30 Euro kein schlechter Stundensatz, aber es handelt sich ja auch um Hochschulstudenten. Umd vom Rhein-Main Gebiet nach Berlin zu reisen ist auch ein ganz ordentlicher Aufwand, auch wenn man die Reisekosten erstattet bekommt.
Wenn ich für die Firma auf Kongressen Workshops mache, habe ich ganz andere Honorarsätze - die allerdings dann auf die Firma laufen :)

Ich werde mal beim Finanzamt anrufen, dann weiß ich auch in Zukunft, was ich mit solchen Anfragen mache.

vlg, Gisela
 
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