Steuerklasse I

Rebecca

Pfiffikus
AW: Steuerklasse I

Ich habe mich heute mit einem Steuerberater in Verbindung gesetzt, der sagte, dass er mir bei dieser Angelegenheit helfen könne. Die Kosten würden sich auf 170 - 330 € belaufen.

Da ich noch kein dauerhafter Mandant bin, bittet er um Verständnis für eine übliche a.cto-Zahlung. Diese würde sich auf 150,- € belaufen.

Was ist nun diese a.cto-Zahlung genau? Habe bei Google nichts gefunden.

Liebe Grüße

Rebecca
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Steuerklasse I

Eine Vorauszahlung meint er wohl.

Kann er Dir wirklich bei allem helfen? Steuer ist nur ein Teil. Du musst Dich leider schlau machen wg. allen Dingen...
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Steuerklasse I

Eine Vorauszahlung meint er wohl.

Kann er Dir wirklich bei allem helfen? Steuer ist nur ein Teil. Du musst Dich leider schlau machen wg. allen Dingen...
Also, ich hatte ihm folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr S.,
da meine Angelegenheit etwas kompliziert und speziell ist und ich denke, dass man am Telefon den Hintergrund nicht verstehen kann, möchte ich Ihnen vorab meine Situation schriftlich darstellen.

Mein Mann und ich haben uns entschlossen, nach Italien auszuwandern. Damit wir eine Grundlage haben, hat mein Mann sein dem 01.06.2006 eine Stelle in Italien angenommen und sich hier auch komplett abgemeldet (Abmeldung beim Bürgeramt und beim Italienischen Konsulat). Allein krankenversichert ist er zzt. noch über mich.

Ich arbeite Vollzeit als Verwaltungsangestellte im Öffentlich Dienst und hatte bisher Steuerklasse III sowie 2,0 Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte gehabt.
Nun kam gestern die Lohnsteuerkarte von 2007 an und mit Schrecken musste ich feststellen, dass ich nun Steuerklasse I habe und nur noch 1,0 Kinderfreibeträge.

Was mein Mann und ich überhaupt nicht berücksichtigt hatten war, dass wir ja nun "getrennt lebend" sind und ich somit nicht mehr unter Steuerklasse III falle. Mir schwant da nun Böses (Nachzahlung für die Monate Juni-Dezember 2006 in denen ich ja nun noch Steuerklasse III und 2,0 Kinderfreibeträge habe, erhebliche Abzüge etc.).

Meine Fragen sind nun:
  1. Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?
  2. Warum habe ich nun nur noch 1 Kind auf der Lohnsteuerkarte?
  3. Müsste ich nicht Steuerklasse II erhalten anstatt I?
  4. Durch die neue Steuerklasse habe ich ja erhebliche Abzüge. Kann ich anderweitig Unterstützung bekommen? Habe ich vielleicht sogar Anspruch auf Leistungen für Alleinerziehende?
  5. Da ich gerade so mit meinem Gehalt monatlich auskomme, bleibt nun noch die Frage, welche Kosten bei Ihnen auf mich zu kommen.
Ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht Übel, dass ich Ihnen alles per E-Mail erzähle, aber momentan kann ich kein ruhiges Telefonat führen (mein 16 Monate alter Sohn hat da was gegen).

Es wäre wirklich nett von Ihnen, wenn Sie sich die Zeit nehmen könnten und meine Fragen auf schriftlichem Wege beantworten würden.

Ab nächste Woche wäre es für mich möglich Sie telefonisch zu kontaktieren, da ich dann wieder arbeite (bin zzt. krank geschrieben).

Mit freundlichen Grüßen

Rebecca L.


Als Antwort kam:
Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für die Mitteilung des Sachverhaltes. Wir können Ihnen bei Ihrem Problem helfen. Es ist jedoch in der Tat etwas aufwendiger, da auch das italienische Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten ist. Wir gehen von einem Zeitaufwand von ca. 2-4 Stunden aus. Dies entspricht einem Aufwand von ca. 170,- bis 330,- €. Da Sie noch kein dauerhafter Mandant sind, bitten wir um Ihr Verständnis für eine übliche a.cto-Zahlung. Diese würde sich auf 150,- € belaufen. Falls dies für Sie in Ordnung ist, teilen Sie es uns bitte mit. Wir senden Ihnen dann eine schriftliche A-Cto-Rg. zu. Bitte teilen Sie uns dann auch noch Ihre Anschrift mit. Nach Eingang der Zahlung wird Ihnen eine umgehende Bearbeitung zugesagt.

Mit freundlichen Grüßen

S.
Ich hoffe mal, dass da nicht noch mehr kommt.

Liebe Grüße

Rebecca
 

Pilot

Bruchpilot
AW: Steuerklasse I

Huhu Rebecca,

ich denke mal, dass der Knackpunkt nicht das "getrennt lebend" ist, sondern: das
"unbeschränkt einkommensteuerpflichtig"

Das ist dein Mann als Arbeitnehmer ohne deutschen Wohnsitz und ohne Arbeit in D. naemlich meiner Meinung nach nicht.
Insofern scheint zumindest die Steuerklasse gerechtfertigt.

Ich wuerde das in diesem Falle wirklich einen Steuerberater machen lassen, wenn der schon 2 bis 4 Stunden ansetzt, ist das nicht von Pappe.

Wenn dir die Kinderfreibetraege etwas "bringen", also dein Mann in I. da weniger Vorteile von hat, lass sie dir ueberschreiben, wenn es geht.

Viel Erfolg!

Gruss,
Ingo
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Steuerklasse I

Ich weiß ja nicht wie das mit den Steuerklasse in I geregelt ist. Ich denke nicht, dass es auch so von I bis VI geordnet ist.

Eine Steuerkarte hat mein Mann so wie sie hier existiert dort auch noch nicht zu Gesicht bekommen. Daher weiß ich nicht, was er dort unten für steuerliche Vor- oder Nachteile hat/hätte.

Hier in D zahlt er ja keine Steuern.

Ich denke, ich investiere das Geld in den Steuerberater und werde sehen, was bei raus kommt.

Liebe Grüße

Rebecca
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Steuerklasse I

Für mich liest es sich so, dass du erst einmal in den Kundenstamm eingepflegt wirst - sprich eine "Anmeldegebühr".
Klasse :umfall:

150 € Anmeldegebühr und dann noch mal bis zu 330 € für die Erledigung. Und dann kommt garantiert noch die Steuernachzahlung von Juni bis Dezember (die wird der Steuerberater wohl nicht abwenden können). Dafür muss dann wohl mein Erspartes herhalten.

75% arbeiten kann ich aufgrund der Abzüge bei der Steuerklasse nun auch nicht mehr.

Ist doch alles echt blöd.

Liebe Grüße

Rebecca
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Steuerklasse I

Klasse :umfall:

150 € Anmeldegebühr und dann noch mal bis zu 330 € für die Erledigung. Und dann kommt garantiert noch die Steuernachzahlung von Juni bis Dezember (die wird der Steuerberater wohl nicht abwenden können). Dafür muss dann wohl mein Erspartes herhalten.

75% arbeiten kann ich aufgrund der Abzüge bei der Steuerklasse nun auch nicht mehr.

Ist doch alles echt blöd.

Liebe Grüße

Rebecca

Ruhig Blut. Grundsätzlich dürft Ihr nach EU-Recht nicht dadurch schlechter gestellt sein, dass Ihr in zwei Staaten arbeitet. Das Geheimnis wird sein, wie und wo Ihr jeweils gemeldet seid, was da das günstigste ist. Und für alle anderen Sachen... Am Ende müsste es +/- null aufgehen, wenn man alles richtig macht. Und allein darum geht es. Alles richtig machen, melden, beantragen, anmelden...
 
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