Rebecca
Pfiffikus
Hallo zusammen,
habe soeben meine Lohnsteuerkarte 2007 bekommen. Ich bin allerdings etwas durcheinander, denn ich habe auf einmal Steuerklasse I und nur 1,0 Kinderfreibeträge :???:
Bisher hatte ich Steuerklasse III und 2,0 Kinderfreibeträge.
Nun frage ich mich, ob es damit zusammenhängt, weil mein Mann hier nicht mehr gemeldet ist und nun in Italien lebt. Dann würde Steuerklasse I ja passen.
Wie wirkt sich das jetzt auf mein Gehalt aus? Hat man bei der Steuerklasse I viele Abzüge?
WARUM habe ich aber nur 1,0 Kinderfreibeträge?
Ich weiß grad gar nichts mehr. Sehe mich schon vor dem nichts.
Liebe Grüße
Rebecca
habe soeben meine Lohnsteuerkarte 2007 bekommen. Ich bin allerdings etwas durcheinander, denn ich habe auf einmal Steuerklasse I und nur 1,0 Kinderfreibeträge :???:
Bisher hatte ich Steuerklasse III und 2,0 Kinderfreibeträge.
Nun frage ich mich, ob es damit zusammenhängt, weil mein Mann hier nicht mehr gemeldet ist und nun in Italien lebt. Dann würde Steuerklasse I ja passen.
Steuerlexikon-Online hat gesagt.:Lohnsteuerklasse I: In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind.
Nun frage ich mich, ob das Finanzamt einfach so die Steuerklasse ändern kann bzw. wie die das erfahren haben? Hätten die mich nicht vorher informieren müssen?Steuerlexikon-Online hat gesagt.:Lohnsteuerklasse III: In diese Steuerklasse gehören Arbeitnehmer:
1. die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird,
2. die verwitwet sind, wenn sie und ihr verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in diesem Zeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das Kalenderjahr. Dies gilt für das Kalenderjahr, in dem der Ehegatte verstorben ist.
3. deren Ehe aufgelöst worden ist, wenn im Kalenderjahr der Auflösung der Ehe beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben und der andere Ehegatte wieder geheiratet hat, von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und er und sein neuer Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Dies gilt für das Kalenderjahr, in dem die Ehe aufgelöst worden ist.
Wie wirkt sich das jetzt auf mein Gehalt aus? Hat man bei der Steuerklasse I viele Abzüge?
WARUM habe ich aber nur 1,0 Kinderfreibeträge?
Ich weiß grad gar nichts mehr. Sehe mich schon vor dem nichts.
Liebe Grüße
Rebecca