Steuerklasse 5, Zweitjob auf 6 - rechnet sich das?

Schäfchen

Copilotin
An die, die sich mit Steuern auskennen:

Wenn ein Hauptjob auf Klasse 5 läuft, müsste ein Nebenjob auf 6 laufen. Oder? Wie ist das bei Minijobs? Oder diese 400 EUR-Jobs? Und wie ist das bei der Steuererklärung? In der Kombi 4 und 5 läuft man ja ohnehin Gefahr, dass man nachzahlen muss. Was ist, wenn da jetzt noch ein Job raufkommt? Rechnet sich das oder kommt da unterm Strich wieder mehr für den Staat als für den AN raus?
 
Zuletzt bearbeitet:

topa

Dauerschnullerer
AW: Steuerklasse 5, Zweitjob auf 6 - rechnet sich das?

Ich hatte zum Hauptjob noch einen 450€ Job der ist Steuerfrei.
Der Arbeitgeber muß Dich nur bei der Knappschaft anmelden und Du kannst noch freiwillig eine bestimmte Prozentzahl in deine Rentenkasse einzahlen.
Das Finanzamt hat den Job noch nie interessiert.
 

Irrlicht

Lichtlein
AW: Steuerklasse 5, Zweitjob auf 6 - rechnet sich das?

Ich hatte zum Hauptjob noch einen 450€ Job der ist Steuerfrei.
Der Arbeitgeber muß Dich nur bei der Knappschaft anmelden und Du kannst noch freiwillig eine bestimmte Prozentzahl in deine Rentenkasse einzahlen.
Das Finanzamt hat den Job noch nie interessiert.
Klingt gut! :jaja:
Sowas könnte außerdem Su wissen, oder? ;-) Ich jedenfalls kann Dir da nicht helfen, wünsche Dir aber, daß alles so läuft, wie Du es gern hättest, Schäflein ;-) :winke:
 

Su

Das Luder
AW: Steuerklasse 5, Zweitjob auf 6 - rechnet sich das?

Guten Morgen,

mit dem Lohnsteuer-Abzug wird ja nur die Einkommensteuer vorausgezahlt, also bitte nicht nach den Lohnsteuerabzug gehen, sondern mal an Hand des letzten Steuerbescheides Eueren durchschnittlichen Steuersatz ausrechnen. Wenn das zu versteuernde Einkommen durch einen neuen Job noch steigt, noch ein paar Prozentpunkte draufschlagen und dann weiß Du wieviel Steuer Du auf den Job TATSÄCHLICH zahlen musst. Alles was auf Lohnsteuerkarte alle Klassen 1-6 wird in der Steuererklärung deklariert und muss versteuert werden von der Steuer die hier mit der Splittingtabelle rauskommt wird die Einkommensteuer ermittelt und davon wird die bereits über die Lohnsteuer bezahlte Steuer abgezogen. Du musst dir die Lohnsteuer wie die Abschlagszahlung beim Strom vorstellen.

Bei einem Job bis 450,00 Euro für den der Arbeitgeber pauschal die Abgaben zahlt, kommen auf Dich keine weiteren Abzüge zu, dieser muss auch nicht in der Steuer erklärt werden.

Lg
Su

P.S.: Da es in Deutschland noch keine 100 % Abzüge auf egal welches Einkommen gibt, lohnt es sich immer ;-)
 

Su

Das Luder
AW: Steuerklasse 5, Zweitjob auf 6 - rechnet sich das?

Ach ja, da war noch eine Frage, ja wenn man schon einen Job auf Lohnsteuerkarte hat, egal ob 1,2,3,4 oder 5, dann muss der Zweitjob auf 6 laufen. Und die Kombi 4 und 5 gibt es gar nicht, Du meinst 3 und 5. Und ja hier läuft man aus dem ganz einfachen Grund Gefahr nachzuzahlen, weil die 3 mit 2 Grundfreibetrag rechnet und die 5 auch mit 1 x Grundfreibetrag, bei der Veranlagung gibt es aber nur 2 x Grundfreibetrag bei Eheleuten. Ich persönlich hoffe das bald diese Kombi abgeschafft wird, die die Männer den Frauen immer schön reden, damit ihnen mehr netto bleibt....

LG
Su
 

Schäfchen

Copilotin
AW: Steuerklasse 5, Zweitjob auf 6 - rechnet sich das?

Wie, das Finanzamt interessiert der Job nicht, wenn ohne Steuerkarte? Ich muss meine freiberuflichen Einnahmen, die ich durchs Artikelschreiben habe, aber auch angeben bei der Steuererklärung. Ich hab das sogar dem Verlag unterschrieben, das ich da mach. Nebenjob müsste ich nicht, wenn der ohne Steuerklasse läuft?

Und ja, Su, ich meinte 3 und 5 in der Kombi. Bei 4 / 4 bliebe mir kaum was, glaub ich. Und mein Gehalt deckelt ja die Kreditrate.

Annie, ich wünschte ich müsste mir die Gedanken nicht machen ...
 

Kathi

Dino
AW: Steuerklasse 5, Zweitjob auf 6 - rechnet sich das?

Bei 4 / 4 bliebe mir kaum was, glaub ich. Und mein Gehalt deckelt ja die Kreditrate.

Bei 4/4 zahlst du aber die gleichen Steuern wie bei 3/5, d.h. beim Abzug der Steuern vom Gehalt machst du zwar gut und hast erst mal mehr Netto, aber kannst dann bei der Steuererklärung das Pech haben, dass du Steuern nachzahlen musst. Bei 4/4 ist diese Gefahr geringer. Unser Mensch vom Lohnsteuerhilfeverein hatte uns da vehement abgeraten, als ich in der Elternzeit war. Und auch Su schreibt das hier immer wieder. Wir sind dann bei 4/4 geblieben und hatten eine satte Rückerstattung. Letztendlich musst du von deinem Mehr im Netto Geld für die Nachzahlung zurück legen. In meinen Augen ist das eine Milchmädchenrechnung.
 

Schäfchen

Copilotin
AW: Steuerklasse 5, Zweitjob auf 6 - rechnet sich das?

Aber es heißt doch immer, das sich 4 / 4 nur rechnet, wenn beide annährend gleich verdienen. Und rein formal hat mein Mann auf dem Papier das dreifache. Abgesehen davon kann ich bei meinem Netto nicht tiefergehen, weil die Kreditrate darauf fußt. Im Gegenteil, ich hab sogar einen Antrag auf Freibeträge gestellt, damit die Abzüge nicht so hoch sind.

Ich sag jetzt besser nicht, das der Gatte die Steuererklärungen der letzten zwei Jahre noch nicht gemacht hat.
 
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