Hallo an alle Steuerexperten
Da meine Steuerberaterin im Urlaub ist hab ich was ziemlich dringendes... ich hab mal wieder die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vertorft :oops: eine Aufforderung habe ich allerdings nicht erhalten :???:
Nun haben Lars und ich heute einen Steuerbescheid bekommen, der an uns beide adressiert war. Die Grundlage dieses Bescheides wurde "vom Finanzamt geschätzt" *hä?*
Soweit so gut - nun ist es so, dass Lars letztes Jahr freiberufliche Einkünfte hatte, die nicht auf der Lohnsteuerkarte stehen, und meine Einkünfte aus dem Nebengewerbe sind auch nicht erwähnt. Im Gegenteil steht da bei Einkünften der Ehefrau "0 €" Nun wurde da irgendwas gegengerechnet, was mir nicht transparent ist, jedenfalls steht unten drunter "Ihr Kontostand ist ausgeglichen" - heißt wir kriegen nix und müssen aber auch nix zahlen
Ich hatte aber bei einer groben Kalkulation schon rausgefunden, dass wir doch ein "paar" Euro nachzahlen müssten.
Jetzt ist offenbar der geschätzte Steuerbescheid zu unseren Gunsten ausgefallen. Ich weiß, dass ich bei einem ungünstigen Bescheid Einspruch einlegen könnte und das Finanzamt dann (ggf) das ganze neu festlegen würde nach Vorliegen aller Unterlagen. In diesem Fall ist es aber so, dass ich den geschätzten Bescheid gerne behalten würde :-D geht das? Oder MUSS ich in diesem Fall Einspruch erheben, weil es sonst sozusagen "Steuerhinterziehung" wäre? (Ich meine, dann könnte ja jeder, der zu wenig STeuern gezahlt hat einfach die Abgabe verweigern und auf die Schätzung warten? :???: Das wäre doch kurios...)
Wer weiß was??
Liebe Grüße
Alex
Da meine Steuerberaterin im Urlaub ist hab ich was ziemlich dringendes... ich hab mal wieder die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vertorft :oops: eine Aufforderung habe ich allerdings nicht erhalten :???:
Nun haben Lars und ich heute einen Steuerbescheid bekommen, der an uns beide adressiert war. Die Grundlage dieses Bescheides wurde "vom Finanzamt geschätzt" *hä?*
Soweit so gut - nun ist es so, dass Lars letztes Jahr freiberufliche Einkünfte hatte, die nicht auf der Lohnsteuerkarte stehen, und meine Einkünfte aus dem Nebengewerbe sind auch nicht erwähnt. Im Gegenteil steht da bei Einkünften der Ehefrau "0 €" Nun wurde da irgendwas gegengerechnet, was mir nicht transparent ist, jedenfalls steht unten drunter "Ihr Kontostand ist ausgeglichen" - heißt wir kriegen nix und müssen aber auch nix zahlen
Ich hatte aber bei einer groben Kalkulation schon rausgefunden, dass wir doch ein "paar" Euro nachzahlen müssten.
Jetzt ist offenbar der geschätzte Steuerbescheid zu unseren Gunsten ausgefallen. Ich weiß, dass ich bei einem ungünstigen Bescheid Einspruch einlegen könnte und das Finanzamt dann (ggf) das ganze neu festlegen würde nach Vorliegen aller Unterlagen. In diesem Fall ist es aber so, dass ich den geschätzten Bescheid gerne behalten würde :-D geht das? Oder MUSS ich in diesem Fall Einspruch erheben, weil es sonst sozusagen "Steuerhinterziehung" wäre? (Ich meine, dann könnte ja jeder, der zu wenig STeuern gezahlt hat einfach die Abgabe verweigern und auf die Schätzung warten? :???: Das wäre doch kurios...)
Wer weiß was??
Liebe Grüße
Alex