Steuerfrage!

Lilienfrau

Moderatorin
Moderatorin
Hallo an alle Steuerexperten :)

Da meine Steuerberaterin im Urlaub ist :heul: hab ich was ziemlich dringendes... ich hab mal wieder die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vertorft :oops: eine Aufforderung habe ich allerdings nicht erhalten :???:

Nun haben Lars und ich heute einen Steuerbescheid bekommen, der an uns beide adressiert war. Die Grundlage dieses Bescheides wurde "vom Finanzamt geschätzt" *hä?*

Soweit so gut - nun ist es so, dass Lars letztes Jahr freiberufliche Einkünfte hatte, die nicht auf der Lohnsteuerkarte stehen, und meine Einkünfte aus dem Nebengewerbe sind auch nicht erwähnt. Im Gegenteil steht da bei Einkünften der Ehefrau "0 €" :verdutz: Nun wurde da irgendwas gegengerechnet, was mir nicht transparent ist, jedenfalls steht unten drunter "Ihr Kontostand ist ausgeglichen" - heißt wir kriegen nix und müssen aber auch nix zahlen

Ich hatte aber bei einer groben Kalkulation schon rausgefunden, dass wir doch ein "paar" Euro nachzahlen müssten.

Jetzt ist offenbar der geschätzte Steuerbescheid zu unseren Gunsten ausgefallen. Ich weiß, dass ich bei einem ungünstigen Bescheid Einspruch einlegen könnte und das Finanzamt dann (ggf) das ganze neu festlegen würde nach Vorliegen aller Unterlagen. In diesem Fall ist es aber so, dass ich den geschätzten Bescheid gerne behalten würde :-D geht das? Oder MUSS ich in diesem Fall Einspruch erheben, weil es sonst sozusagen "Steuerhinterziehung" wäre? (Ich meine, dann könnte ja jeder, der zu wenig STeuern gezahlt hat einfach die Abgabe verweigern und auf die Schätzung warten? :???: Das wäre doch kurios...)

Wer weiß was??

Liebe Grüße

Alex
 

anja-berlin

Dauerschnullerer
Gemäß der Schätzung vom Finanzamt müßt ihr vorerst nichts zahlen. Jedoch seit ihr weiterhin verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Und das schnellstmöglich. Der 31.05.2005 ist ja auch schon ein Weilchen her. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um das Jahr 2004 handelt. Warum ihr allerdings nicht vorher eine Erinnerung erhalten habt und gleich nen Schätzungsbescheid innerhalb der kurzen Zeit nach der Abgabefrist ist mir schon ein Rätsel...das Finanzamt hat anscheinend nix zu tun.

Du mußt gegen den Bescheid keinen Einspruch einlegen. Mit der Einreichung der Steuererklärung erübrigt sich dieser. Aber mache das wirklich schnellstmöglich.....

LG, Anja
 

Lilienfrau

Moderatorin
Moderatorin
Hallo Anja,

danke Dir. Normalerweise habe ich die Frist immer bis September ausgenutzt (da ich ja ein Gewerbe habe und das ganze immer mit Steuerberater mache, lief die Frist immer bis September, deshalb war ich jetzt ganz erstaunt :???: ).

Was passiert denn, wenn ich jetzt keine Steuererklärung einreiche? Wird dann die Schätzung des Finanzamtes rechtskräftig? Oder mach ich mich dann strafbar? :-D

Liebe Grüße

Alex
 

anja-berlin

Dauerschnullerer
Vertritt euch der Steuerberater, mit Deinem Gewerbe nicht mehr ???? Wenn doch ist es schon merkwürdig...demnach hättet Ihr ja noch Zeit......

Wenn Du keine Steuerklärung einreichst, wird das Finanzamt Dich immer wieder anschreiben und irgendwann mit Androhung von Zwangsgeld kommen..oder einen Verspätungszuschlag festsetzen....wenn´s schlimm kommt.

Wie lange ist denn Deine StB noch im Urlaub ????
 

Lilienfrau

Moderatorin
Moderatorin
Hallo nochmal,

ich versteh das ehrlich gesagt auch nicht, es ist auch nichtmal eine Erinnerung oder so vom Finanzamt gekommen - normalerweise schicken die doch erstmal sowas, bevor sie direkt schätzen, oder?

ich frag mich nur was für Zwangsgeld die denn haben wollen, DIE haben doch geschätzt und sind zu dem Schluß gekommen, dass ich ihnen nix schulde :nix:

Schon merkwürdig, das ganze (vor allem so relativ kurz nach dem Fristablauf :???: )

Liebe Grüße

Alex
 

Micky

schneller in Kanada als in Berlin
Hm.....ich war bis eben ganz sicher, dass man sich nicht erklären MUSS, wenn man nicht mag - und dass dann der geschätzte Bescheid gilt...... *grübel*

Geholfen hab ich Dir wohl nicht
und dass ich Volkswirtin bin sag ich lieber gar nicht dazu

LG Meike, deren Mann erst gestern beim STB war (hätt ich deine Frage mal eher gelesen)
 
F

Frau Giraffe

Ein Steuerbescheid auf der Grundlage einer Schätzung seitens des FA ist IMMER ein vorläufiger Bescheid und wird unter Vorbehalt der Nachprüfung ausgestellt (die Meisten Finanzämter schreiben das auch direkt auf den Steuerbescheid mit drauf)

Wenn Du den Bescheid nicht anfechtest, erhält er "vorläufige Rechtsgültigkeit", was heißt, dass das Finanzamt jederzeit die Möglichkeit hat, unter Vorbehalt der Nachprüfung auch den Bescheid wieder zu ändern.

Rechtlich kann Dir erstmal nicht viel passieren, die Frist müßte 4 Wochen betragen, oder?

Ich empfehle Dir, erstmal "die Beine stillzuhalten" und gar nichts zu tun.
Zwei Gründe: erstens: innerhalb von vier Wochen wird Dein StB doch sicher wieder da sein? zweitens: da Du immer die Frist bis September ausgeschöpft hast, kannst Du davon ausgehen, dass Dein StB eine Dauerfristverlängerung für Dich beantragt hatte. Eine Aufhebung dieser Dauerfristverlängerung muss dem Steuerzahler mitgeteilt werden.

Sollte es dennoch Ärger geben, bitte Deinen StB, diesen Antrag auf Fristverlängerung nachzuschieben.

Du solltest übrigens darauf achten, was Du sagst: wenn Du NICHT weißt, dass Du eventuell nachzahjen mußt, kann man Dir wegen "Gutgläubigkeit" auch keinen Strick drehen.

Wenn ich den Steuerbescheid sehen könnte, könnte ich Dir mehr sagen. Mußte eben doch mal rumkommen. :D

LG Bine

PS: Hier liegen noch Deine Klamotten, meld Dich auch deswegen mal!
 
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