Steuerfrage

Kathi

Dino
AW: Steuerfrage

Das ist mir schon klar :) ich versuche halt es zu verstehen :jaja:

Bei uns wurden grad die Kosten für die "Zusatzdienste" (= Betreuungskosten vor und nach der regulären Kindergartenbetreuung) erhöht. Das sind mal eben locker flockig mtl. 15 € mehr.
Darüber haben wir aber nen ganz normalen neuen Gebührenbescheid von der Gemeinde erhalten.

Hmm... vielleicht nicht ganz vergleichbar :???: aber darum habe ich so "gebohrt" :zwinker:

Ich muss jetzt noch was zu Ende arbeiten, dann schreib ich das Ganze mal auf. Das ist sowieso eine hirnverbrannte Geschichte :piebts: .

:winke:
 

Kathi

Dino
AW: Steuerfrage

@Birgit: So jetzt :) .

Tim wird nach der Schule und in den Ferien in einem Hort betreut, der Träger ist eine gGmbH. Mit dem haben wir einen Betreuungsvertrag abgeschlossen und zahlen monatlich 55 Euro, egal, ob in den Ferien, wo die Betreuung von 6 bis 16.30 Uhr möglich ist oder in der schulzeit, dann werden die Kinder von 6 bis 7.45 Uhr und 13.30 bis 16.30 betreut (maximal mögliche Zeiten).

Jetzt gehören wir zu einer Verbandsgemeinde und diese wollte, dass die Elternbeiträge in allesn Kitas und Horten in allen verbandelten Gemeinden gleich sind. es gibt Einrichtungen, in denen die Elternbeiträge wesentlich höher sind als in unserer. Und nun hat, gegen den Widerstand unseres Eltenkuratoriums und der Abgeordneten unserer Gemeinde der Verbandsgemeinderat eine neue Satzung beschlossen. Und da steht das mit den 3 Euro pro Ferientag in bar drin. Absolut hinrissig. Und wahrscheinlich für die Leute mit wenig Einkommen nicht bezahlbar, so dass sie sicher ihre Kinder dann aus dem Hort rausnehmen, was dann sicher auch Abbau von Personal zur Folge hat.

Mir liegt jetzt dran zu wissen, ob Barquittungen auch vom Finanzamt anerkannt werden.

:winke:
 

Su

Das Luder
AW: Steuerfrage

Hallo Kathi,

am Anfang war das ja ganz streng mit dem das es überwiesen werden muss, aber dann gab es Probleme, z.b. AuPair die bekommen ihr Geld auch bar, das sog. Taschengeld und dann gab es neue Urteile etc. pp.

Und ich weiß nicht mehr den verbindlichen Endstand da muss ich mal bei Gelegnheit nachlesen.

Aber wenn es eine ordentliche Rechnung, Satzung gibt, hat bei meinen ganzen Steuererklärungen das bis jetzt immer gereicht um anerkannt zu werden, ich habe selten die Überweisungsbelege dazu getan.

Leider ist das Steuergesetz immer schnelllebiger und ich komm selbst oft durcheinander was in welchem Jahr wie gültig ist:umfall:

Also, ich würde es so machen, wenn Du es als Gegenargument für die Geb. verwenden kannst, tu es. Wenn es aber für die okay ist und Du das ganze schriftlich in der Satzung hast (hier wichtig es darf nicht Spielgeld oder Ausflugsgeld heißen, sonder muss schon für die Betreuung sein) und die dir den Empfang bestätigen (viel Spaß jeden Tag eine Quittung auszuschreiben:hahaha:) denke ich gibt es da keine Probleme beim FA.

LG
Su
 
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