AW: Steuererklärung - Krankheits-bzw. Fahrkosten
Ja, mach eine schöne Tabelle mit den Daten und Orten und Km-Angabe und dann das ganze x 0,30 Du darfst aber hin- und Rückweg rechnen wie bei den Reisekosten (bei den Fahrten Whg.- Arbeitstätte zählt ja nur die Entfernung einfach)
Beispiel:
25.01.04 Dr. Spreizfuß, Walter-Sichel-Str, Osterwalde 35 km x 2 x 0,30 = 3,00
Und reichtzeitig vor dem 31.12.2006 abgeben, gell!
LG
Su