AW: Steuererklärung Belege auch @Su
So, jetzt mal fundierter :zahn:
"Für Arbeitnehmer gibt es eine solche Aufbewahrungsfrist nicht (Verfügung der OFD Düsseldorf vom 16.04.1980) Theoretisch könnten Sie also vom FA kontrollierte Belege wegwerfen...... es empfhiehlt sich aber insbesondere Steuerbescheid aufzuheben, Belege dazu bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist die ist in der Regel 4 Jahre, außer auf dem Bescheid steht "unter Vorbehalt der Nachprüfung" um ev. Zweifelsfragen zu klären"
LG
Su