Frau Anschela
OmmaNuckHasiAnschela
AW: Selbstständige oder Selbständige
Nein. Auch nicht. Der Freiberufler unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Der Selbständige schon. Und deshalb ist der Freiberufler auf gewisse Tätigkeiten/Berufe/Arbeiten oder wie auch immer begrenzt. (ein Schrifsteller z.B. ist ein Freiberufler oder ein Rechtsanwalt)
Was du wohl meinst, ist eher die freie Mitarbeit für ein Unternehmen. (oder dein Mann ist eben in einem der Berufe tätig, für die freiberuflicher Status gilt.

Angela
ich denke mal das es ungefähr so zu erklären ist
ein freiberuflicher Mitarbeiter ist für eine Firma tätig, aber ohne fixen Vertrag. Ein Selbstständiger hat eine eigene Existenz gegründet, kann aber trotzdem auch noch freiberuflich für andere Firmen tätig sein.........so ist es zumindest bei meinem Mann.
Gruss Britt
Nein. Auch nicht. Der Freiberufler unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Der Selbständige schon. Und deshalb ist der Freiberufler auf gewisse Tätigkeiten/Berufe/Arbeiten oder wie auch immer begrenzt. (ein Schrifsteller z.B. ist ein Freiberufler oder ein Rechtsanwalt)
Was du wohl meinst, ist eher die freie Mitarbeit für ein Unternehmen. (oder dein Mann ist eben in einem der Berufe tätig, für die freiberuflicher Status gilt.

Angela