Selbstständige oder Selbständige

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Selbstständige oder Selbständige

ich denke mal das es ungefähr so zu erklären ist
ein freiberuflicher Mitarbeiter ist für eine Firma tätig, aber ohne fixen Vertrag. Ein Selbstständiger hat eine eigene Existenz gegründet, kann aber trotzdem auch noch freiberuflich für andere Firmen tätig sein.........so ist es zumindest bei meinem Mann.
Gruss Britt

Nein. Auch nicht. Der Freiberufler unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Der Selbständige schon. Und deshalb ist der Freiberufler auf gewisse Tätigkeiten/Berufe/Arbeiten oder wie auch immer begrenzt. (ein Schrifsteller z.B. ist ein Freiberufler oder ein Rechtsanwalt)

Was du wohl meinst, ist eher die freie Mitarbeit für ein Unternehmen. (oder dein Mann ist eben in einem der Berufe tätig, für die freiberuflicher Status gilt.

:winke:
Angela
 

Nemo

nah am See
AW: Selbstständige oder Selbständige

Su: je nach Sichtweise faul oder pfiffig :mrgreen:

LG
Sandra

(die auch für selbständig ist ...schon weil das ESTG auch nur ein st benutzt)
 

Schwarze Katze

Fusselkatz
AW: Selbstständige oder Selbständige

ich denke mal das es ungefähr so zu erklären ist
ein freiberuflicher Mitarbeiter ist für eine Firma tätig, aber ohne fixen Vertrag. Ein Selbstständiger hat eine eigene Existenz gegründet, kann aber trotzdem auch noch freiberuflich für andere Firmen tätig sein.........so ist es zumindest bei meinem Mann.
Freiberufler dürfen - und müssen sogar - ebenfalls für andere Kunden tätig sein. Wer nur für einen einzigen Kunden arbeitet, kann Probleme mit dem Status Freiberufler bekommen.

Selbständig/selbstständig:
Nach der aktuellen RS sind beide Schreibweisen möglich. Eine umfangreiche Wortliste und ein - recht verständliches - Regelwerk findet man unter www.rechtschreibrat.com .
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Selbstständige oder Selbständige

Du kannst beides ausdrücklich nutzen. Selbstständig mit Doppel-ST ist die Reformschreibweise und laut Gesetzesregelwerk die Schreibweise, die von Behörden angewandt werden soll. Tun sie zwar nicht, sollten sie aber...
Interessieren tuts wahrscheinlich kein Schwein...
Hatte letztens eine schöne schriftliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, wo sie in einer strittigen Frage neues Steuerrecht anwenden wollten, ich das alte. Sie hatten die Begründung für das neue Steuerrecht in alter Rechtschreibung verfasst. Neben meiner Argumentation für die alte Regelung hatte ich dann auch darauf verwiesen, dass die alte Regelung einfach präsenter noch sei in den Köpfen, ähnlich wie bei der Rechtschreibung, die ja selbst beim Fin-Amt noch nach alter Regelung laufen würde, obwohl die neue seit vier Monaten Gesetzeskraft hätte. Vom vorgestzten Sachbearbeiter kam dann zurück, dieser Argumentation könne er sich nicht verschließen und er würde die Kann-Bestimmung auf mich anwenden. In alter Rechtschreibung... Manchmal sind se nett...
 
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