Schwangerschaft dem Vermieter mitteilen

Rebecca

Pfiffikus
gretel hat gesagt.:
naja, bei den nebenkosten wird doch eigentlich nach dem typischen verbrauch dieser wohnung berechnet, was an vorauszahlung zu leisten ist. und am jahresende wird anhand der endabrechnung nachgezahlt. und ggf. dann eine höhere vorauszahlung festgelegt.
Stimmt...

soweit ich weiß, ändert sich das dann nach 5 jahren aber auf eine längere frist. aber ich höre grad, dass sich das evtl. geä hätte.
Trifft auf uns nicht zu, da wir erst seit August 2003 hier wohnen.

LG
Rebecca
 
M

Mo`sMama

hallo,

hoffe, es ist noch ein bisschen was hängengeblieben trotz 2.Urlaubssemester :nix:

also, eine Mitteilungspflicht über die Schwangerschaft gegenüber dem Vermieter besteht nicht. Die besteht schon nicht bei Abschluß eines Mietvertrages, wie beim Arbeitsvertrag auch.
(naja, ich konnte es bei mir dank Babybauch nicht mehr verbergen, hehe)

wegen der Kündigungsfrist: es gilt,wie schon gesagt, die gesetzliche 3-Monatsfrist.

Hoffe, ihr habt nette Vermieter, dann freuen sie sich bestimmt auch mit euch :)

Liebe Grüße,
 
M

Maren1975

Also, wenn das Baby da ist, teilst Du Deinem Vermieter das mit, weil einige Nebenkosten ( z.B. Müllgebühren ) sich nach Personenzahl und nicht nach m² richten!
An der Kündigungsfrist von drei Monaten ändert das nichts!
Einfluss auf Kündigungsfristen gibt es da nur, wenn der Wohnraum unzumutbar für eine weitere Person wäre!
Und das auch nur bei längeren Kündigungsfristen!
 

olenka

Familienmitglied
und deine Kündigung mußt du nicht begründen (der Vermieter muß es machen!)... oder ankündigen!!

Verfass sie aber schriftlich und laß den Eingang (Empfang) bestätigen .
Sicher ist sicher, egal wie freundlich und lieb die Vermieter sind.
liebe grüße, olenka
 
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