Schwangerschaft dem Vermieter mitteilen

Rebecca

Pfiffikus
Hallo zusammen!

Wir haben unseren Vermietern noch nicht mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Nun habe ich mal gegoogelt und gesucht, ob irgendwo steht, dass man das machen muss bzw. wann spätestens. Ich habe aber nichts gefunden.

Weiß jemand vielleicht von Euch, ob ich dazu verpflichtet bin es vorher zu sagen oder erst nach der Geburt?

Eine andere Frage ist, da in unserem Mietvertrag keine Kündigungsfrist festgelegt wurde (zumindest habe ich da nichts gefunden) beträgt sie dann trotzdem 3 Monate?

LG
Rebecca
 
G

gretel

:verdutz:
wieso solltest du ihm das mitteilen??? du bekommst ja schließlich kein haustier.
ne, musst du nicht. ändert auch nix an den kündigungsfristen.;-)
 

Rebecca

Pfiffikus
gretel hat gesagt.:
ne, musst du nicht. ändert auch nix an den kündigungsfristen.;-)
Naja, das war mir klar. Mich interessiert nur, ob - wenn keine Kündigungsfrist festgelegt wurde - es 3 Monate sind, die man im Normalfall einhalten muss.

Und das mit dem Mitteilen der Schwangerschaft dachte ich, weil sich da ja vielleicht irgendwie die Nebenkosten ändern oder so. Bei uns ist es nämlich so, dass die Wasserkosten auf die Familienmitglieder inkl. Haustiere aufgeteilt werden und wenn nun eine Person mehr dazu kommt, haben wir ja einen höheren Wasserverbrauch.

Naja, aber wenn man es nicht mitteilen muss, umso besser...hätte eh nicht gewusst wie.
Allerdings müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund dessen eine neue Wohnung suchen und eben dann bald die Wohnung kündigen.

Bisher haben wir aber noch nichts gefunden...

LG
Rebecca
 

Susa

einfach nur langweilig...
Wenn überhaupt reicht es ja immer noch, wenn der neue Mitbewohner da ist. Aber in der Schwangerschaft ändert sich ja noch nichts für ihn...
 
G

gretel

naja, bei den nebenkosten wird doch eigentlich nach dem typischen verbrauch dieser wohnung berechnet, was an vorauszahlung zu leisten ist. und am jahresende wird anhand der endabrechnung nachgezahlt. und ggf. dann eine höhere vorauszahlung festgelegt. da dürfte das kind also nix machen. (ganz davon abgesehen, dass so ein zwerg ja noch nicht viel verbraucht.;-) )

zu der kündigungsfrist. steht nix drin, zählt die gesetzl. frist. die müsste tatsächlich 3 monate betragen. soweit ich weiß, ändert sich das dann nach 5 jahren aber auf eine längere frist. aber ich höre grad, dass sich das evtl. geä hätte.
 

Rebecca

Pfiffikus
Sonna hat gesagt.:





....bis auf die erhöhten Wasserkosten, weil Du ständig pieseln musst?!?! (oder ist das bei Dir nicht so??? :mrgreen:)
:p Ja das stimmt.
Naja, aber wir haben uns ja auch vor ein paar Monaten ein Aquarium zugelegt und da hatten wir den Vermieter auch nicht von unterrichtet.

Gut, dann reicht es also, wenn ich ihm mitteile, dass wir zu viert sind, wenn es soweit ist.

Danke schön :bussi:

Rebecca
 
Oben