Rückgabe eines Elektrogerätes - Abzug vom NP wegen Nutzung.... ist das rechtens?

yuppi

Gehört zum Inventar
AW: Rückgabe eines Elektrogerätes - Abzug vom NP wegen Nutzung.... ist das rechtens?

Alina, und ihr habt das bezahlt?


Also ich werde jetzt abwarten was da kommt...hab den DVD Rekorder gestern abend gleich zurückgeschickt mit Fehlerbeschreibung auf dem Reparaturschein und Vermerk daß bitte Geld zurück.

Jenachdem was da jetzt kommt, werde ich zum erstenmal meine Rechtsschutz in Anspruch nehmen... denn hier gehts mir ums Prinzip...auch wenn es, laut diesem Mann nicht viel Geld wäre, wenn die Reparaturzeiten abgezogen werden.

Ich seh das einfach nicht ein Geld zu verlieren für etwas was die nicht auf die Reihe bekommen :bruddel:
 

Alina

Selfie Queen
AW: Rückgabe eines Elektrogerätes - Abzug vom NP wegen Nutzung.... ist das rechtens?

Ja haben wir :-? Aber auch nicht wiederstandslos...wir haben alles versucht...

Und beim nächsten mal werde ich mir halt wirklich überlegen ob ich ein Elektronisches Gerät Online bestelle...

lg
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Rückgabe eines Elektrogerätes - Abzug vom NP wegen Nutzung.... ist das rechtens?

Hallo Annette,
der Fehler ist ein eindeutiger (versteckter) Mangel. Der Verkäufer darf 3x versuchen nachzubessern. Wenn es dann nicht läuft, hat er das volle Geld zurückzuerstatten, ggfls. Deine Auslagen usw. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass der Fehler nicht schon bei der Produktion da war...
Er darf auch das Gerät tauschen, sprich: kaputt gegen neu. Ich behaupte aber mal, dass der Recorder gar nicht die zugesagte Leistung kann... Steht es in der Bedienungsanleitung oder sonstwo beim Hersteller? Nicht das die Jungs da am Gerät rumfummeln und schleifen, bis da irgendetwas klappt... Es könnte also auch eine sog. Täuschung sein - berechtigt auch zur Rückgabe.

Wenn Du im Rechtsschutz bist, ist das eine einfache Sache. Da freut sich der Anwalt...
 
F

Familienbande72

AW: Rückgabe eines Elektrogerätes - Abzug vom NP wegen Nutzung.... ist das rechtens?

hallo,

da ich auch schon sehr viele probleme mit elektrogeräten und onlinekauf hatte, geh ich jetzt auch wieder ins fachgeschäft und kaufe dort meine sachen.

nur mal ein bsp. wir hatten uns einen fernseher im real gekauft, der hatte damals noch 3 jahre garantie. wir haben das gerät 1 jahr lang genutzt, dann war er kaputt, also wurde er repariert, wieder ging er nicht, wieder repariert, ging wieder nicht, dann haben wir unser "volles" geld zurück bekommen. der fernsehen war dann aber mittlerweile auch schon 1,5 jahre alt.

mein mann hatte sich im kaufland so einen koffer mit verschiedenen elektrogeräten gekauft. die hat er genau 2 jahre und 10 monate benutzt. dann ging leider ein teil von 5 kaputt, weil wir noch 2 monate garantie hatten, haben wir von kaufland den vollen betrag erstattet bekommen und konnten uns im kaufland gleich wieder so einen koffer kaufen, leider nur noch mit 4 geräten, aber egal ja.

ich würde also auf mein volles geld pochen, ansonsten geh zum anwalt, die haben nicht das recht, dir kosten abzuziehen.

lg kristin
 

yuppi

Gehört zum Inventar
AW: Rückgabe eines Elektrogerätes - Abzug vom NP wegen Nutzung.... ist das rechtens?

Volleybap hat gesagt.:
Hallo Annette,
der Fehler ist ein eindeutiger (versteckter) Mangel. Der Verkäufer darf 3x versuchen nachzubessern. Wenn es dann nicht läuft, hat er das volle Geld zurückzuerstatten, ggfls. Deine Auslagen usw. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass der Fehler nicht schon bei der Produktion da war...
Er darf auch das Gerät tauschen, sprich: kaputt gegen neu. Ich behaupte aber mal, dass der Recorder gar nicht die zugesagte Leistung kann... Steht es in der Bedienungsanleitung oder sonstwo beim Hersteller? Nicht das die Jungs da am Gerät rumfummeln und schleifen, bis da irgendetwas klappt... Es könnte also auch eine sog. Täuschung sein - berechtigt auch zur Rückgabe.

Wenn Du im Rechtsschutz bist, ist das eine einfache Sache. Da freut sich der Anwalt...


Ich danke dir Ralf,

also das Gerät soll laut Anleitung die Aufnahme auf DVD - und + RWs können.

Kann es ja im Prinzip auch...solange ich nicht den Timer programmiere.
Nur mal ehrlich... ohne Timer brauch ich keinen DVD Rekorder....der soll mir ja aufnehmen, wenn ich nicht zuhause bin :lichtan:

Zu dem Austauschen des Gerätes.... also auf dem Reparaturrückschein stand von der Werkstatt her nur der Vermerk, getauscht mit xxxxxxxxxxxxxxx <<< lange Nummer
Das liest sich für mich als hätten sie das Gerät nur getauscht....was ja dafür sprechen würde, daß das mit der Timerfunktion prinzipiell nicht funktionert.

Hab inzwischen auch bei idealo.de eine Bewertung über das Gerät (Andersson D1) gefunden..... gleiches Problem, dasjenige hat auch noch keine DVD -/+ RW gefunden die mit dem Gerät funktioniert.

Naja mal abwarten und Tee trinken bis ich von denen höre.... Rechtschutz hab ich aufjedenfall
 

Sfanie

Dauerschnullerer
AW: Rückgabe eines Elektrogerätes - Abzug vom NP wegen Nutzung.... ist das rechtens?

Hallo,

ich würde mal so ca. 2 Wochen abwarten und wenn sich dann nichts rührt, nachhaken, wenn dann immer noch nicht. RECHTSANWALT!! Dann zahlste wenigstens Deinen Rechtsschutz nicht umsonst :)
 

yuppi

Gehört zum Inventar
AW: Rückgabe eines Elektrogerätes - Abzug vom NP wegen Nutzung.... ist das rechtens?

Ja sie sagten mir es dauert ca. 10 Werktage bis ich was höre.... danach werd ich wieder nerven!!
 
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