AW: Rechtsfrage: Darf ich ein Video einstellen...
Das Problem sind nicht die Zuschauer. Es ist da so, wie Buchstabensalat zitiert hat. Da würde kein Gericht pieps sagen. Vor allem, weil auch noch eine "Schädigung" vorliegen müsste. Die wäre nicht nachzuweisen.
ABER: Du brauchst 1. Die Genehmigung des Veranstalters.
2. Wenn ein Stück aufgeführt worden ist und gesungen wurde, brauchst Du die Genehmigung sämtlicher Rechteinhaber. Denn deren Rechte sind betroffen, wenn das Stück öffentlich gemacht wird. (Es sei denn, Autor, Texter, Komponist und ale Bearbeiter sind über 70 Jahre tot...).