Rechtsfrage: Darf ich ein Video einstellen...

Corinna

Forenomi
AW: Rechtsfrage: Darf ich ein Video einstellen...

Meine Freunde könnten es privat sehen, wenn ich es auf nicht-öffentlich klicke...

:???:
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Rechtsfrage: Darf ich ein Video einstellen...

Jain. Aber wenn Corinna mich kontaktiert, sag ich ihr gerne, wie sie genau das hinbekommt.

Salat
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Rechtsfrage: Darf ich ein Video einstellen...

* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
* (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Nochmal: du darfst.

Salat
 

Corinna

Forenomi
AW: Rechtsfrage: Darf ich ein Video einstellen...

*seufz*

Leutz, das ist zu wackelig!

Man könnte es so oder so auslegen, tatsache ist, daß alle gut (GsD) erkennbar sind, also laß ich lieber die Finger davon!

Mutterstolz hin oder her.
Da geht wohl eher nix!

:roll: Zumal ich das dämliche Video auch nicht so geschnitten krieg, daß es nur noch Elena´s Gesang ist und nicht das ganze Schauspiel! :umfall:

:cool:
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Rechtsfrage: Darf ich ein Video einstellen...

Das Problem sind nicht die Zuschauer. Es ist da so, wie Buchstabensalat zitiert hat. Da würde kein Gericht pieps sagen. Vor allem, weil auch noch eine "Schädigung" vorliegen müsste. Die wäre nicht nachzuweisen.

ABER: Du brauchst 1. Die Genehmigung des Veranstalters.
2. Wenn ein Stück aufgeführt worden ist und gesungen wurde, brauchst Du die Genehmigung sämtlicher Rechteinhaber. Denn deren Rechte sind betroffen, wenn das Stück öffentlich gemacht wird. (Es sei denn, Autor, Texter, Komponist und ale Bearbeiter sind über 70 Jahre tot...).
 
Oben