So, hab grade mal meine Krankenkasse angerufen.
Die nette Dame erzählte mir folgendes:
Es ist meine Sache, wer mich betreut, der Arzt kann und darf niemanden unter Druck setzten und es sei seine Pflicht das zu tun, was die Patientin möchte!!
Solange die Hebamme sämtliche Bestandteile der VU genauso durchführen kann wie ein Arzt, ist diese auch berechtigt die VU´s zu machen (Blutabnahme, Blutdruckmessen, Urinscreening, Gewicht, Muttermund tasten, Fundusstandtasten etc.) kann sie das nicht, muss man eben zum Arzt.
Ich könne lediglich keine Regressansprüche gegenüber dem Arzt stellen, sollte irgendwas schiefgehn ( logisch!)
Die Ärzte stellen sich nur quer, weil sie eben nur noch das abrechnen können, was auch wirklich durchgeführt wird.
Die Ärzte dürfen "Behandlungsmittel" sprich Magnesium, Jod etc. nicht mehr verschreiben, seit dem 1.1.2004, da diese regulär zu erwerben wären und die Patienten dies dann auch machen müssen, nur Medikamente welche Schwangerschaftsbedingt verschrieben werden müssten, wären auch frei für die Schwangere ( Magnesium etc. gilt nicht als Medikament!)
Die leidige Praxisgebühr darf in der SChwangerschaft nur erhoben werden, wenn:
- der Arzt eine Untersuchung durchführen muss, welche nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat!!!!
Also hat mein Frauenarzt in dieser Schwangerschaft 3 x unrechtmässig die Praxisgebühr kassiert.
Die für dieses Quartal verlange ich schriftlich von ihm zurück !!
Die Hetzkampagnen gegen die Hebis haben also nur Abrechnungstechnischen Ursprung, den Ärzten schwimmen die Felle weg, nicht mehr und nicht weniger !
Liebe GRüsse
Sabine