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Lawxanaa
die rechnen doch nie direkt mit der Krankenkasse ab, sondern mit dieser Verrechnungsstelle, soweit ich weiss.
Vorsorgeuntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung informiert:
Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit.
Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig.