Privat oder gesetzlich?

Little Rocker

die ein Krönchen trägt
AW: Privat oder gesetzlich?

nicht ganz:

Eine Mitversicherung von Kindern ist aber ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höherverdienenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt. In anderen Worten: Die Möglichkeit, Kinder beitragsfrei mitzuversichern fällt weg, wenn der besser verdienende Elternteil privat versichert ist und regelmäßig ein monatliches Gesamteinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt.

In der Gesetzessprache des § 10 Abs.3 SGB V lautet die Regelung wie folgt: "Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/krankenkasse-familienversicherung.htm#ixzz27VcYr7cv
normalerweise geht das nicht. Wenn EINER privat versichert ist, MÜSSEN die Kinder in die Private.
 

Birgit.74

Sushifee
AW: Privat oder gesetzlich?

okay, dass wusste ich nicht. Wir sind beide gesetzlich KV/PV und bisher war mein Sohn bei mir familienversichert, obwohl ich nicht Hauptverdiener war.
 

Susa

einfach nur langweilig...
AW: Privat oder gesetzlich?

Also ich bin selbst versichert, die Kinder noch über ihn in der Gesetzlichen. Plan wäre, die Kinder jetzt zu mir in die gesetzliche zu nehmen, er ist ab 1.12. selbständig.

Ich würde immer in der Gesetzlichen bleiben unter Euren Umständen
Aber warum?


Und dass er nie wieder zurück könnte in die gesetzliche ist doch auch nicht so ganz richtig, oder?
 

Carmen

Gehört zum Inventar
AW: Privat oder gesetzlich?

Doch kann er, wenn er wieder in ein Angestelltenverhältnis kommt oder - was wir nicht hoffen - arbeitslos wird.
 

Susa

einfach nur langweilig...
AW: Privat oder gesetzlich?

nicht ganz:

Eine Mitversicherung von Kindern ist aber ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höherverdienenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt. In anderen Worten: Die Möglichkeit, Kinder beitragsfrei mitzuversichern fällt weg, wenn der besser verdienende Elternteil privat versichert ist und regelmäßig ein monatliches Gesamteinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt.

In der Gesetzessprache des § 10 Abs.3 SGB V lautet die Regelung wie folgt: "Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/krankenkasse-familienversicherung.htm#ixzz27VcYr7cv


:umfall: Was heißt das übersetzt? Mir brummt der Kopf nach den ganzen Gesprächen heute mit Vericherungen &Co...
 

Birgit.74

Sushifee
AW: Privat oder gesetzlich?

Wenn Holger mehr verdienen wird als Du, ist eine familienversicherung bei Dir nicht möglich. Die Kinder müssten privat bei ihm mitversichert werden.
 
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