rumpelwicht
Dauerschnullerer
Ich habe mal eine Frage zur Schweigepflicht. Es ist ja ein Thema, das viele beruflich begleitet und aktuell ergab sich in meinem Umfeld gerade folgende Situation: Mutter A hatte ein Gespräch mit Sachbearbeiter B im Amt für Ju+Fam im Bereich der Kinder-und Jugendhilfe. Nun wurde Mutter A beim Verlassen des Juamts von einer anderen Sachbearbeiterin C gesehen, die auch im Amt für Ju+Fam. tätig ist, aber in einem ganz anderem Bereich, der NICHTS mit Kinder und Jugendhilfe, Erziehungsbeistand, etc zu tun hat. Sachbearbeiterin C kennt die Mutter aus Gründen der Übernahme von Kosten für die Kita.
Sachbearbeiterin C wollte von Sachbearbeiter B wissen, warum die Mutter da war und Sachbearbeiter B erzählte ich einiges der Probleme von Mutter A.
Darufhin trat Sachbearbeiterin C mit der Mutter in Kontakt und rief sie an ..............
Die Mutter ist jetzt total zornig und entäuscht, sie hat dem Sachbearbeiter vertraut.
Ich stell mir nun die Frage, ob Schweigepflicht unter Sachbearbeitern in einem gemeinsamen Amt nicht vorhanden ist. Oder gibt es Grenzen, die sich verwischen?
Ich verlasse mich eigentlich auf die Schweigepflicht, für mich endet sie erst da, wo ich jemand entbinde.
Kennt sich jemand diesbezüglich aus?
Sachbearbeiterin C wollte von Sachbearbeiter B wissen, warum die Mutter da war und Sachbearbeiter B erzählte ich einiges der Probleme von Mutter A.
Darufhin trat Sachbearbeiterin C mit der Mutter in Kontakt und rief sie an ..............
Die Mutter ist jetzt total zornig und entäuscht, sie hat dem Sachbearbeiter vertraut.
Ich stell mir nun die Frage, ob Schweigepflicht unter Sachbearbeitern in einem gemeinsamen Amt nicht vorhanden ist. Oder gibt es Grenzen, die sich verwischen?
Ich verlasse mich eigentlich auf die Schweigepflicht, für mich endet sie erst da, wo ich jemand entbinde.
Kennt sich jemand diesbezüglich aus?