ne Frage zur Schweigepflicht

rumpelwicht

Dauerschnullerer
Ich habe mal eine Frage zur Schweigepflicht. Es ist ja ein Thema, das viele beruflich begleitet und aktuell ergab sich in meinem Umfeld gerade folgende Situation: Mutter A hatte ein Gespräch mit Sachbearbeiter B im Amt für Ju+Fam im Bereich der Kinder-und Jugendhilfe. Nun wurde Mutter A beim Verlassen des Juamts von einer anderen Sachbearbeiterin C gesehen, die auch im Amt für Ju+Fam. tätig ist, aber in einem ganz anderem Bereich, der NICHTS mit Kinder und Jugendhilfe, Erziehungsbeistand, etc zu tun hat. Sachbearbeiterin C kennt die Mutter aus Gründen der Übernahme von Kosten für die Kita.

Sachbearbeiterin C wollte von Sachbearbeiter B wissen, warum die Mutter da war und Sachbearbeiter B erzählte ich einiges der Probleme von Mutter A.
Darufhin trat Sachbearbeiterin C mit der Mutter in Kontakt und rief sie an ..............

Die Mutter ist jetzt total zornig und entäuscht, sie hat dem Sachbearbeiter vertraut.

Ich stell mir nun die Frage, ob Schweigepflicht unter Sachbearbeitern in einem gemeinsamen Amt nicht vorhanden ist. Oder gibt es Grenzen, die sich verwischen?

Ich verlasse mich eigentlich auf die Schweigepflicht, für mich endet sie erst da, wo ich jemand entbinde.

Kennt sich jemand diesbezüglich aus?
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: ne Frage zur Schweigepflicht

Wenn sich Mutter A hintergangen fühlt soll sie eine schriftliche Beschwerde beim Vorgesetzten abgeben.

Warum hat Sachbearbeiterin C denn überhaupt angerufen und nachgefragt? :???:
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: ne Frage zur Schweigepflicht

Wenn sich Mutter A hintergangen fühlt soll sie eine schriftliche Beschwerde beim Vorgesetzten abgeben.

Warum hat Sachbearbeiterin C denn überhaupt angerufen und nachgefragt? :???:

die betroffene Mutte hat mit meiner Arbeit zu tun (Aushilfe) und die Sachbearbeiterin C ist zuständig für Tagespflege - also unsere Ansprechpartnerin im LA. Aber der eine Bereich hat mit dem anderen eigentlich nix zu tun.
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: ne Frage zur Schweigepflicht


da steht das da:
Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem. Das sind z. B. auch Angehörige eines Betroffenen (auch von Minderjährigen, wobei hier Alter und Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen sind), Berufskollegen und Vorgesetzte des Schweigepflichtigen, soweit diese nicht selbst mit der Bearbeitung des konkreten Falles des Betroffenen befasst sind

Mit dem konkreten Fall war die übereifrige Sachbearbeiterin nicht befasst, aber im Bereich der Tagespflege haben sie natürlich miteinander zu tun. Da es sich aber nicht um häusliche Tagespflege handelt, sondern um Tagespflege in einer Einrichtung, hätte meiner Meinung nach die Schweigepflicht greifen müssen.

Ich bin irgendwie entsetzt, wie "großzügig" da mit der Privatssphäre einer Familie umgegangen wird:ochne:
 

Riccarda

hat ihre eigenen Regeln und Gesetze
AW: ne Frage zur Schweigepflicht

Selbstverständlich handelt es sich hier um eine Verletzung der Schweigepflicht. Ich finde es ehrlich gesagt erstaunlich, wie unprofessionell sich BEIDE Sachbearbeiterinnen verhalten haben und wir lax das gehandhabt wird.

Eine Beschwerde finde ich gut, damit klar wird, dass Schweigepflicht ernst zu nehmen ist. Das Problem dabei ist jedoch, dass die Mutter eher keine offizielle Beschwerde einreichen wird, wenn sie mit der Sachbearbeiterin weiter arbeiten muss, oder?

Alles Gute
Riccarda
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: ne Frage zur Schweigepflicht

Selbstverständlich handelt es sich hier um eine Verletzung der Schweigepflicht. Ich finde es ehrlich gesagt erstaunlich, wie unprofessionell sich BEIDE Sachbearbeiterinnen verhalten haben und wir lax das gehandhabt wird.

Eine Beschwerde finde ich gut, damit klar wird, dass Schweigepflicht ernst zu nehmen ist. Das Problem dabei ist jedoch, dass die Mutter eher keine offizielle Beschwerde einreichen wird, wenn sie mit der Sachbearbeiterin weiter arbeiten muss, oder?

Alles Gute
Riccarda

Beschwerde einreichen ist eine Sache - ich persönlich frage mich letztendlich immer was es wirklich bringt, ich bin da auf Grund von diverser Erfahrungen eher skeptisch. Viel mehr frage ich mich, wo die Basis für zukünftige Zusammenarbeit zwischen Mutter und Amt bleibt. Gerade im Bereich der Erziehungshilfe ist Vertrauen etwas wichtiges, nur so kann letzendlich für Kind, Familie, etc erreicht werden - wenn Offenheit und Vertrauen herrscht. Hier ist das Vertrauen massiv gestört worden.
Fingerspitzengefühl ist da gefragt und kein Handeln aus dem Bauch heraus.
Wir haben in den letzten zwei Jahren in der Kita bereits vier Fällle gehabt, bei den klar war, dass die Familie eine Art von Hilfe benötigt, wir sind immer ganz behutsam vorgegangen, aber was nützt das, wenn wir mit dieser Art von "Sozialpädagogen" zusammenarbeiten müssen - solches Verhalten fällt auch auf uns zurück!:ochne::ochne:
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: ne Frage zur Schweigepflicht

Dann würde ich mal ein Gespräch mit der plaudernden Angestellten suchen :jaja: vielleicht war ihr gar nicht klar, was die 2. Angestellte mit dem Wissen anfängt. Denn eigentlich hat auch diese ne Schweigepflicht.
 
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