Mutterschutz/Elternzeit

Tigerchen

Gehört zum Inventar
AW: Mutterschutz/Elternzeit

Dann lieber Erziehungsgeld für 3 Jahre a 300 Eur STEUERFREI einkassieren, wie das es angerechnet wird.

das verstehe ich grade nciht. Elterngeld ist auch steuerfrei (abgesehen vom §32a ;) datt gilt natürlich, aber datt galt für Erziehungsgeld doch auch, oder? ;))

und die Leute, die keine 3 Jahre zu hause sitzen wollen? für die war Erziehungsgeld sehr wohl VERARSCHE... Und der Papa, als alleinverdiener hatte glatt Null chance paar Monate mit dem Baby zu hause zu bleiben...
 

Tigerchen

Gehört zum Inventar
AW: Mutterschutz/Elternzeit

Mone,

Kann denn Dein Freund in der ersten Zeit keinen Urlaub nehmen und "seine" Monate erst später "verbrauchen"? wir haben das so gelöst, somit gab es weniger Probleme mit der ganzen Abrechnung.
 

mone

Kamikazemuddern
AW: Mutterschutz/Elternzeit

@Saso
hab heute nachmittag noch mit aa und kk telefoniert...ist jetzt alles klar :)
danke dir trotzdem !

@tigerchen
nein, urlaub bekommt er auf keinen fall...er ist ausbilder...im weitesten sinne berufschullehrer... und an ferien gebunden...schwer genug, die elternzeit durchzuboxen :)

lg Simone
 

Genoveva

Lynchtante
AW: Mutterschutz/Elternzeit

mone, also ich habe z.b. einen festen Satz Mutterschaftsgeld von der KK bekommen. Das waren 13€ pro Tag. weiß nicht, ob es von KK zu KK unterschiedlich ist, oder ein fester Satz.
 

Su

Das Luder
AW: Mutterschutz/Elternzeit

das verstehe ich grade nciht. Elterngeld ist auch steuerfrei (abgesehen vom §32a ;) datt gilt natürlich, aber datt galt für Erziehungsgeld doch auch, oder? ;))

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Das stimmt nicht das Erziehungsgeld war richtig ehrlich steuerfrei, das Elterngeld ist steuerfrei unterliegt aber dem progressionsvorbehalt, hört sich harmloser an als es ist.

Das kann wenn der Mann normal weiterarbeitet auf Lohnsteuerkarte 3 schon mal 1.500 Euro Steuernachzahlung locker ausmachen.

Lg
Su
 

Su

Das Luder
AW: Mutterschutz/Elternzeit

Ach ja,

falls Du oder auch jemand anders nur den Mindestsatz von 300,00 Euro bekommst unbedingt gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen, es gibt da mittlerweile einige Verfahren. Begründung ist, dass es sich bei dem Mindessatz um keine Lohnersatzleistung handelt und somit komplett steuerfrei sein müsste, wie eben früher das Erziehungsgeld.

LG
Su
 

mone

Kamikazemuddern
AW: Mutterschutz/Elternzeit

weiss ich, Su... :)
(andere aber vielleicht nicht)
trotzdem danke !

@Geno
ja, normalerweise zahlt die KK € 13,00 am Tag, aber ich bekomme weiterhin den selben Betrag von der KK wie momentan ALG I.
...und das beruhigt mich schon sehr :)

Sollte ich das Gerichtsverfahren gegen meinen Chef durchkriegen, holt die KK sich das zu viel gezahlte Geld bei ihm zurück (...und ich mir das zu wenig gezahlte :) )

lg Simone
 
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