Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

flonikki

Habibi
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

Also bei normalen Kündigungsfristen (z.B. 3 Monate) ist es so, dass du 3 Nachmieter "präsentieren" musst, dann kann er entweder jemanden davon nehmen, oder wenn die ihm alle nicht passen, dann hat er Pech gehabt!

Und genau das ist nicht richtig! Der Vermieter muss auch bei einer normalen Kündigung keinen Nachmieter akzeptieren (und hat trotzdem kein Pech gehabt - der Vetrag bleibt ja unberührt!).
 

Conny

Mrs. Snape
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

Na das hört sich ja traumhaft an Jenny :umfall:

Im Grunde ist mir ein neuer Arbeitsplatz wichtiger. Im Notfall würd ich hier halt einfach noch wohnen bleiben müssen. Die Wohnung an sich ist ja in Ordnung.

Allerdings würd ich dann ganz aus diesem Kaff wegziehen und deshalb wärs schon praktisch wenn ich vorher rauskönnte.
Vor allem hätte mir ein Bekannter eine Wohnung angeboten, die erstens ein Zimmer mehr hätte, 90 Euro weniger Miete kosten würde monatlich, die Wohngegend wäre besser, es wär ein Garten dabei und ein Hof.

Ach irgendwie alles sch..... momentan.
 

Genoveva

Lynchtante
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

Sorry, da bin ich wohl auch an dem, Irrglauben hängen geblieben :oops:

Aber schau mal hier, da steht das mit dem Zeitmietvertrag ganz gut drin!

Ist die Kündigung bei dir im Vertrag ausdrücklich aufgehoben? Wenn nicht, kannst du wohl doch innerhalb 3 Monate kündigen!
 

N.i.c.o.l.e

Buchdealer
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

Wäre denn ein Gespräche mit deinem Chef überhaupt nicht möglich?





(((((Conny))))):troest:
 

laispa

Rettender Engel
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

versuche doch mit deinem Chef zu reden, ob Du nicht vorzeitig ausziehen kannst.

oder ist Euer Verhältnis nichth so gut?
 

michaM

Familienmitglied
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

Hallo Conny,

könnntest Du den ensprechenden Passus des Mietvertrages mal bitte posten. Mindestmietdauer kommt mir irgendwie komisch vor.

Ist es ein Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel oder ein unbefrister Vertrag mit "Mindestmietdauer"?

LG
MichaM
 

lulu

Königin der Nacht
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

Schlussendlich bin ich zwar eher ausgezogen, musste aber trotz Schimmel und Gesundheitsgefährdung nach einem langwierigen und nervenaufreibenden Prozess tatsächlich die vollen 2 Jahre Miete blechen.
Wow, Jenny :entsetzt:! Und ich dachte der Vermieter sei generell in der Pflicht eine schimmelfreie Wohung zur Verfuegung zu stellen. Du hast ja keinen Vertrag mit Gesunheitsgefaehrdung unterschrieben!

Lulu
 

flonikki

Habibi
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

So sollte es eigentlich sein.

Mein Fehler war, dass ich sofort ausgezogen bin, weil Florian mehr Zeit beim Arzt als zu Hause verbracht hatte (der Schimmel war innerhalb von 3 Wochen knapp 1 Meter die Wand hochgewachsen). Ich hätte aber in der Wohnung bleiben müssen und dem Vermieter die Chance geben müssen, nachzubessern und nachzubessern... Da er das aber auch schon erfolglos bei den Vormietern versucht hatte und es Florian wirklich schlecht ging, gab es keine andere Alternative als auszuziehen (zumal der Vermieter keinen Handlungsbedarf sah: falsches Lüfungsverhalten sollte Schuld gewesen sein :piebts:).

Schlussendlich hat der Vermieter übrigens nach dem Prozess die Wohnung verkauft. Der neue Eigentümer musste dann erstmal kostenaufwändig umbauen, weil ein falsch laufendes Fallrohr Schuld am Schimmel war. Hat er aber erst gemerkt, als er schon ein paar Wochen drin wohnte. Soviel zum Thema falsches Lüften...
 
Oben