Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Eine Mietminderung kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das Mietobjekt einen Mangel hat und wenn der Vermieter diesen Mangel zu vertreten hat. Das heisst, wenn die Mietsache nicht so zu gebrauchen ist, wie man sie eigentlich gemietet hat. Sprich durch einen Wasserschaden, Ausfall der Heizung, Schimmelbefall, etc.
Ob der Vermieter Mobbing durch Nachbarn zu vertreten hat, ist allerdings fraglich.
Wir hatten damals einen Mieter im Objekt der ALLE Mieter regelmäßig und ausdauernd genervt und belästigt hat..Zudem hatte der Gute noch zwei Pudel die er dann im Hausflur Geschäftchen verrichten hat lassen usw..
Dieser Mieter konnte aber durch sein "freifahrtsschein" aufgrund geistiger Umnachtung und seiner sehr resoluten Vertretung und seines Anwaltes....daran gehindert werden aus dem Haus verwiesen zu werden..
Da half uns nur Anzeige bei der Polizei und "Störungsprotokollführung" sowie Mietminderung von 15%.. Dadurch hatte unser Verwalter was in der Hand um den "Guten" dann letztendlich doch vor die Straße setzen zu können..
Jetzt habe ich auch solch schöne Problemchen......Aber unser Vermieter ist diesmal eher ein "Weichei"...
Reden ist ja schön und gut, nur wenn das geistige Potential des Verstehens von gesprochenen Worten NICHT da ist ? *schulterzuck*..