Mietkosten Unterschiede ...

Nats

Jupheidi
Hallo,

wir sind vor ca 1 Jahr in dieses Haus gezogen. Unsere Wohnung hatte für 69 qm eine Kaltmiete von 390€. Wegen Schimmel in er Wohnung sind wir dann diesen Monat in eine andere Wohnung in dem gleichen Haus gezogen.
Hier ist die Miete für 73 qm kalt 420€. Eine andere Familie hier im Haus hat für die selbe Wohnung einen Kaltpreis von 410€. Da hier im Haus noch mehr Wohnungen frei sind, hat unser Vermieter diese in der Zeitung annonciert. Dort steht die Wohnung, die genauso groß ist, wie unsere (sprich die gleiche Wohnung) für 390€ kalt drin.

Ist das Rechtens, das alle Mieter hier eine andere Miete haben?

Und wenn wir gerade schonmal dabei sind:

Wir haben mit einer anderen Partei hier im Haus einen Garten gemietet, der zum Haus gehört. Dieser ist rundum zugemauert und man kommt nur durch eine Tür dorthin. Wir bezahlen im Monat 25 € Miete für diesen Garten und haben auch einen Nutzungsvertrag darüber bekommen.
Unser Vermieter macht aber nun mit potenziellen Neumietern Rundgänge durch den Garten und das ohne unsere Zustimmung bzw. Wissen. Darf er das ? Es ist ja ein abgeschlossener Raum mit unserem Hab und Gut....

LG
 

Nats

Jupheidi
Achso, noch was vergessen:

Die Wohnungen,die wir bezogen haben im Haus haben beide Laminat vor dem Einzug bekommen und wurden renoviert. Die WOhnung, die jetzt in der Zeitung steht wurde nicht renoviert. Und die Wohnung mit den 410 € MIete wurde angeblich renoviert, aber es war deutlich zu sehen, das es nicht so war.


Sorry ein wenig konfus das Ganze
 

yuppi

Gehört zum Inventar
Hmm ob das mit den Unterschiedlichen Mieten rechtens ist..ich glaube ja.... bei uns im Haus wurden die Mieten auch immer günstiger, wenn jemand ausgezogen ist.... das war dann auch der Grund warum wir aus der Dachwohnung raus nach vorne ins 1. Stockwerk mit 2 Balkons und 10qm mehr gezogen sind...die Miete war nämlich dann die gleiche..

Daß man den Garten seperat anmietet..hab ich allerdings auch noch nicht gehört...das kenn ich nur von Garagen....
 
J

Jea

also die unterschiedlichen mieten sind rechtens.

Der Vermieter kann bei Neuvermietung die Miete erhöhen z.Bsp. weil höherwertige Ausstattung (Laminat) oder frisch renoviert, etc.

In dem Mehrfamilienhaus, wo Tho und ich ganz ganz zu Anfang drin gewohnt haben, hatten auch alle Mieter ne andere Miete. Halt je nach Einzugsdatum und Sanierungszustand der wohnung.

Das mit dem Garten finde ich etwas schräg. Bei uns damals war der Garten für alle Mietparteien und konnte nicht seperat zugemietet werden. Meine eine Schwester z.Bsp hat ein Stück Garten zur Wohnung dazu, wo sie auch direkt von der Wohnung aus raufgeht. Der taucht halt auch in der Miete mit auf, ist eingezäunt und wird nicht von Driotten, auch nicht durch den Vermieter betreten.

Wenn der Garten von euch gemietet ist, dann darf der Vermieter ihn nur mit vorheriger absoprache durch euch betreten.

Lg,
Jea
 

Nats

Jupheidi
Der Garten ist nicht vom Haus aus zu betreten. Hinter dem Haus ist eine Großgarage und dahinter ist der Garten. Ich sag mal in der Art wie ein Schrebergarten...Dieser ist rundum von Mauern umgeben und kann abgeschlossen werden. Unser Vermieter meinte, wenn er wolle, dann könnten andere Leute den Garten auch anmieten und wir müssten uns den Garten teilen...Hallo?? Was meint der eigentlich, warum wir dafür 25€!!!! im Monat pro Partei zahlen??

Das mit dem Reingehen hab ich mir schon gedacht, das er das nicht darf. Aber wie kann man ihm sowas klar machen ohne wieder neuen Palaver zu bekommen....?
 
J

Jea

Es muss dann ja für den Garten nen Mietvertrag geben entweder seperat oder der Garten ist gleich bei dem mietvertrag für die wohnug mit reingenommen.

Da steht, wenn es ein normaler deutscher MV ist auch drin, dass Wohnung bzw. Garten nur nach vorheriger Absprache durch den Mieter vom Vermieter zu betreten sind.

lg,
Jea
 

tobasajogwen

Familienmitglied
Hallo Natascha,
um ganz sicher zu gehe solltest Du diese Mietverträge nochmal genau durchlesen Und falls Dir immer noch etwas unklar sein sollte gibt es bestimmt einen Mieterschutzverein, an den Du Dich wenden kannst. Dort kann man Dir dann auch fachlich weiterhelfen.
Wir besitzen ein Haus mit einer Einliegerwohnung, die wir vermietet hatten. In diesem Mietvertrag stand "Gartennutzung". Die Gartennutzung war nicht auf einen bestimmten Teil unseres Garten beschränkt, sondern war im gegenseitigen Einvernehmen geduldet.
LG
Olaf
 
M

MagicMoments

So wie es Jea schreibt, ist es richtig.

Habt Ihr den Garten im MV mit drin?
Oder kann es sein, dass er die 25 Euro pro Partei "schwarz" einsteckt?

Da würd ich ihm dann aber auch ganz schnell nen Strich durch die Rechnung machen. Er kann ja den Garten nicht mehrfach vermieten.

Erst an 2 und am Ende dann an 6 Parteien, oder wie stellt er sich das vor?

Lieben Gruß
Sandy
 
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