Mietexperten hier?

Gaby

Süße Schnecke
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Gewerblicher Mietvertrag läuft noch bis 2010.
Jetzt will ich das Geschäft komplett verkaufen, dh. der Mietvertrag muss natürlich übernommen werden, oder nur einen Nachmieter finden und Räumungsverkauf machen.

Wenn ich den Laden samt Mietvertrag nicht loswerde, wie komme ich dann aus dem Vertrag?
Krankheit? Irgendwas anderes?

Ich möchte noch keine Insolvenz anmelden. Das wäre allerdings der schnellste Weg rauszukommen.

Jemand ne Idee?
 

Jenni

Gehört zum Inventar
AW: Mietexperten hier?

:winke:

Ich habe gerade mal Google befragt und das hier gefunden:

Zeitmietvertrag bedeutet, dass während der vereinbarten Mietzeit von zunächst 2 Jahren eine ordentliche Kündigung sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter ausgeschlossen ist. Eine außerordentliche (in der Regel fristlose) Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Allerdings dürften die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung nicht vorliegen. Dafür müsste nämlich aufgrund einer Abwägung aller Einzelfallumstände eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Sie unzumutbar sein. In der Regel wird hierfür ein Verschulden des Vermieters erforderlich sein. Hier kommt der Grund jedoch aus Ihrer Risikosphäre, da es Ihnen obliegt, die zu mietenden Räume zuvor auf die Angemessenheit für Ihr Gewerbe zu prüfen.

Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Vermieter arglistig über die Größe der Räume getäuscht hätte, so dass Sie den Vertrag anfechten könnten. Allein ein Irrtum über die Größenverhältnisse berechtigt Sie indes nicht zur Anfechtung.

Es bleibt daher nur die Möglichkeit, sich einvernehmlich um eine Vertragsauflösung zu bemühen. Einen Anspruch auf Auflösung für Sie sehe ich leider nicht.

Das war die Antwort auf folgende Frage:

Ich habe am 26.05.06 einen befristeten gewerblichen Mietvertrag abgeschlossen und habe jetzt festgestellt, dass die Räumlichkeiten zu groß sind. Der Vertrag lautet wie folgt:
"Das Mietverhältnis beginnt am 1.8.2006. Der Mietvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen und läuft bis zum 31.07.08. Der Mieter erhält eine Option auf weitere 2 Jahre, falls der Mietvertrag nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Mietzeit gekündigt wird."

Die Räumlichkeiten befinden sich in einem Mehrparteienhaus im Mischgebiet in dem sich hauptsächlich private Mieter sowie auch ein weiteres Unternehmen befinden. Der Vermieter sagt, dass ich mich verpflichtet habe, die 2 Jahre zu zahlen, da es ein befristeter Vertrag ist. Ich habe kleinere Räumlichkeiten bereits in Aussicht und könnte im Januar umziehen.

Frage: Kann ich frühzeitig aus dem Vertrag raus? Wenn ja, unter welchen Umständen und mit welchen Begründungen?
Quelle: www.frag-einen-anwalt.de


Eine Bekannte meiner Mutter z.B. musste eine Vertragsstrafe (?) bezahlten, weil sie vor Ablauf der vereinbarten Mietfrist ihren Laden zugemacht hat (war ein kleiner Laden in einem mehr als schlecht laufenden Einkaufszentrum, die Zahlung war niedriger, als der zu erwartende Verlust für die Restlaufzeit...).

Viel Glück!

Jenni
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Mietexperten hier?

Im Prinzip kommst Du aus so einem Vertrag nicht heraus. Du brauchst also die gütliche Einigung mit dem Vermieter. Das bedeutet: Gespräch führen und die Möglichkeiten ausloten.
 

Gaby

Süße Schnecke
AW: Mietexperten hier?

Hallo,

danke für Eure Infos.

Ich hatte gehofft, wenn ich so krank bin, dass ich das Geschäft schliessen muss komme ich irgendwie raus.
Weil, dann kann ich die Miete ja eh nicht mehr zahlen.
 
M

MaraLea

AW: Mietexperten hier?

vor dem Problem standen wir auch mal...mein Mann hatte sein Geschäft aufgegeben (hatte damals einen 10-Jahres-Vertrag abgeschlossen :piebts: :bruddel: ) und wir durften noch gute 3 Jahre lang die Miete für ein leer stehendes Ladenlokal zahlen :umfall: .

Wir hatten juristisch prüfen lassen, ob wir irgendwie aus dem Vertrag kommen, aber Fehlanzeige :-? .

Viel Glück und vor allem Erfolg bei der Suche nach einem Nachmieter *daumendrück*

LG
 

Gaby

Süße Schnecke
AW: Mietexperten hier?

@MaraLea

die Miete werde ich wenn ich schliesse nicht mehr zahlen können. Es handelt sich um 2.610€ monatlich. Da gehe ich dann direkt in die Insolvenz, dass sollte dem Vermieter eigentlich klar sein.
Vor allem weil dann auch nichts mehr in der Insolvenzmasse ist, was er noch bekommen könnte.

Mein Mann hat nichts mitunterschrieben. An sein Geld können sie nicht.
Und ich habe nichts.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Mietexperten hier?

Öhm, hast Du eine entsprechende Rechtsform gewählt, also GmbH, dass kein Zugriff auf das Familienvermögen genommen werden kann? Ansonsten, wenn Du verheiratet bist, kann sehr wohl auf das Gesamtfamilienvermögen Zugriff genommen werden. Und wenn eine Monatsmiete bereits Insolvenz bedeutet, dann scheint die Firma jetzt bereits hoch verschuldet zu sein. Dann stellt sich die Frage der Insolvenzverschleppung. Da bekommt der Vermieter zwar nicht sein Geld, aber Du stehst mit einem Bein im Knast. Da wird seid zwei Jahren sehr hart durchgegriffen.
Also sei sehr sehr vorsichtig, was Du da tust.
 

Gaby

Süße Schnecke
AW: Mietexperten hier?

@Volleybab,

nein ich habe keine GmbH.
Aber mein Mann hat keine Verträge unterschrieben. Meine Schulden sind und bleiben meine Schulden. Da haben wir uns vorher beim Anwalt erkundigt, sonst hätte ich mich nie selbstständig gemacht.

Ich habe zur Zeit noch KEINEN einzigen Cent an Schulden. Alle Rechungen sind bezahlt. Aber wenn ich das Geschäft aus gesundheitlichen Gründen schliessen muss kommen keine Einnahmen mehr herein, ergo kann ich die hohe Miete nicht mehr zahlten. Spätestens DANN bin ich Zahlungsunfähig, weil Privat habe ich das Geld nicht.
 
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